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Experten-Antwort

Keine Auszahlung der Erwerbsminderungsrente

von Maus04.10.2023 | 12:35
440 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag,ich habe am 28.8.2023 meinen Rentenbescheid bekommen,dass meine Erwerbsminderungsrente genehmigt wurde und jetzt regelmäßig gezahlt wird, zuvor kam eine Nachzahlung,im September und ab dem 1.Oktober sollte meine reguläre Rente ausbezahlt werden.Diese ist aber bis jetzt nicht da,habe gefühlte 150mal schon in Berlin, bei der Deutschen Rentenversicherung angerufen und immer nur die Ansage,durch den Anrufbeantworter bekommen,dass alle Mitarbeiter im Gespräch sind. Bin schon am verzweifeln,ich hoffe das Sie mir helfen können.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

andere User haben Ihnen Ihre Frage bereits richtig beantwortet. Die laufende Rente wird immer am Ende des jeweiligen Monats geleistet. Die Rente für den Monat Oktober bekommen Sie also erst zum 31.10. ausgezahlt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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11 Antworten

am 04.10.2023 | 12:39
Nö, können die DRV-Experten her mit Sicherheit nicht in diesem öffentlichen Forum, wie sollte das auch gehen?
Abschlägeam 04.10.2023 | 12:41
Sparen Sie sich das telefonieren. Wenn die 'laufende' Zahlung der Rente ab 01.10.2023 bewilligt wurde, dann bekommen Sie das Geld pünktlich am Dienstag, 31.10.2023 auf Ihr Konto. Vorher gibt's nix. Renten werden immer zum MonatsENDE bezahlt (zumindest die, die nach 2010 bewilligt wurden/werden)
-_-am 04.10.2023 | 12:45
Die Oktoberrente wird erst am 31.10. ausgezahlt. Im Nachhinein und nicht im Voraus
Telefonserviceam 04.10.2023 | 12:53
Und mit solchen Quatsch werden in der Regel die Telefone blockiert, weil die Leute den ersten Satz nicht lesen können.
Abschlägeam 04.10.2023 | 13:02
oder weil da 'nur' steht. "Die laufende Rentenzahlung erfolgt ab 01.10.xxx." Ist aber ja schon seit 2010 so, dass die Renten erst am Ende eines Monats bezahlt werden, da darf die DRV davon ausgehen, dass das inzwischen 'allgemein' bekannt ist und muss nicht gesondert darauf hinweisen.
Allgemein unbekanntam 04.10.2023 | 13:29
Ja, manche Fragen sind für Kenner der Materie unverständlich. Aber wer unbedarft ist, weil er noch nie damit zu tun hatte, weiß eben selbst die vermeintlich einfachsten Sachen nicht. Darüber muß man sich nicht echauffieren,sondern man hilft einfach mit einer entsprechenden Antwort.
xxxam 04.10.2023 | 13:48
tatsächlich ist der Stichtag 01.04.2004 und nicht 2010 Renten vor 01.04.2024_ vorschüssig Renten nach 01.04.2004 nachschüssig. Witwen/Witwerrenten orientieren sich an dem Rentenbeginn des Verstorbenen. Deshalb öfters auch wichtig beim Sterbevierteljahr wo manche meinen, es wäre zu wenig gezahlt worden. Oder bei der Rentenanpassung. vorschüssig-> 30.06 Anpassung nachschüssig-> 31.07 Anpassung
Abschlägeam 04.10.2023 | 16:47
Zitat von xxx anzeigenausblenden
Oh, dann doch sooo lange schon, ich hatte nun nicht noch einmal exakt nachgeschaut. Und nun dennoch Ihren Tippfehler entdeckt... 'vor 01.04.2024_ soll dann ja wohl auch 2004 heißen. Aber also schon seit seeehr langer Zeit werden Renten 'nachschüssig' bezahlt, und die aktuell bewilligten insbesondere.
Abschlägeam 04.10.2023 | 17:04
so handhabe ich es eigentlich auch (auch wenn ich mich bei der Begründung dann um gut sechs Jahre auch mal vertue... sorry) Meinerseits war es auch kein echauffieren, sondern wiederum nur die Begründung, dass im Rentenbescheid 'deshalb' nicht noch einmal extra erwähnt werden 'muss', dass diese Rente zum Monatsende bezahlt wird. Denn wenn die DRV davon ausgehen darf, dass es bereits allgemein bekannt ist, muss sie nicht gesondert darauf hinweisen. Im entsprechenden Satz im Rentenbescheid zum Beginn der laufenden Rentenzahlung steht also trotzdem nur der 01. des Monats, mit dem laufende Zahlung beginnt.
Schadeam 04.10.2023 | 17:40
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
....also ich kenne Textpassagen im Rentenbescheid wo auf Seite 1 steht dass die Rente für den Monat immer am Monatsende kommt. Vielleicht hilft es ja auch den Bescheid (zumindest Seite 1 und 2) durchzulesen......grins. Wetten will ich nicht, aber gelesen habe ich diesen Satz schon in Rentenbescheiden. Dann wären wir wieder bei der alten Weisheit, dass der im Vorteil ist, der lesen kann (und das Gelesene auch versteht).
egal (der Erste)am 05.10.2023 | 06:22
Ich zitiere mal eben die 4 und 5. Zeile (!) aus einem Rentenbescheid (ohne Überschrift und Anrede): "Sie wird für die Zeit ab dem 01.11.2023 laufend monatlich gezahlt. Die Rente für den jeweiligen Monat wird am Monatsende gezahlt." Das hat jetzt nichts mit "allgemein bekannt" oder so zu tun. Das ist einzig, wie bereits vor mir geschrieben wurde, der Vorteil des Lesen Könnens.
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