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keine Bezüge, Meldung beim Arbeitsamt?

von eve130519.01.2009 | 16:55
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, mein Bruder ist Jahrgang 1951, seit 2006 arbeitslos und seit 2008 ohne Bezüge. Er ist zu 60% schwerbehindert und will mit 60 in Rente gehen. Er hat keine EU-Rente beantragt und hat das auch nicht vor. Er hat 40 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt. Er möchte gern wissen, ob er Probleme mit dem Rentenbeginn oder dem Arbeitsamt bekommen kann, wenn er sich nicht mehr beim Arbeitsamt meldet. Auf die Rentenhöhe wirkt sich ja die Meldung ohne Bezüge nicht mehr aus. Die Antworten vom Arbeitsamt und der RV widersprechen sich und er möchte sich nicht mehr regelmäßig melden, aber auch keine großen Fehler machen. Ich hoffe er bekommt hier eine Antwort, die ihm weiter hilft.

8 Antworten

KSCam 19.01.2009 | 17:50
ich würde mich weitermelden, man weiss ja nie, was bis 2011 alles passiert. Allerdings besteht bei mehr als 35 Versicherungsjahren und 50% SB mit 60 ein Anspruch auf Altersrente-wenn die Bedingungen 2011 noch so sind, bekommt der Bruder die Altersrente auch ohne weitere Meldung. Inwieweit sich die Arbeitslosenmeldung im Rahmen von Gesamtleistungsbewertung, etc nicht vielleicht doch auswirken könnte, darüber kann/will ich im Forum nicht spekulieren-das ist eine andere Baustelle.
LSam 19.01.2009 | 21:52
Auch wenn kein Leistungsbezug von der AfA vorliegt, hat die Nichtmeldung Auswirkung auf de Rentenhöhe. . Es gibt einen bestimmten Rechenabschnitt, da wird ein Leistungswert ermittelt durch Division von allen ermittelten Entgeltpunkten (EP)durch die zugehörigen Kalendermonate. . Liegen keine beitragsfreien Monate vor, könnte es bei Rentenbeginn mit 60 so aussehen: (Es erfolgte keine Meldung bei der AfA) . 40,0000 (EP) : 517 Mon. = 0,0774 (EP). Wenn hingegen Meldung bei der AfA erfolgt würden sich bei 4 Jahren ohne Leristungsbezug 48 Mon beitragsfrei ergeben, die rauszurechnen sind. . 40,0000 (EP) : (517 ./. 40= 477 Monate) = 0,0839 (EP) . Wenn nicht andere triftige Gründe dagegenstehn, kann ich eine Meldung nur empfehen.
eve1305am 20.01.2009 | 10:16
Hallo und danke für die Antworten. Mein Bruder wollte die Meldung beim Arbeitsamt eigentlich einsparen. Seine Frau geht im Frühjahr in die Ruhephase der AT und sie würden dann gern zum Dauercampen den Sommer über an die Ostsee fahren. Im Moment bekommt er regelmäßig (meist monatlich)einen Brief vom Amt und muss dann innerhalb von 48 dort erscheinen. Arbeit, die sich für ihn eignet haben sie allerdings nie und Leistungen erhält er sowieso nicht. technet sich das mit den 0,0... Punkten denn überhaupt?
eve1305am 20.01.2009 | 12:29
Hallo LS, ich muss noch mal nachfragen, wie wirkt sich das letzlich wirklich auf die Rente aus? Was passiert dann mit den so ermittelten EP und ist das den Aufwand wert (es würde 16 Monate betreffen?)
LSam 20.01.2009 | 12:48
Ob es sich wirklich rechnet hängt von der Höhe der Monate ab, die mit diesem Leistungswert zu bewerten sind. . Positive Auswirkungen hat die Meldung grundsätzlich, hinsichtlich der daraus resultierenden Rentensteigerung aber ist die Wirkung "mäßig" bis "nicht unerheblich". . Vordergründig wirkt die Verbesserung für alle als beitragsfrei eingeordneten Monate. . Sind davon beispielsweise nur 10 Monate als Krankheit vorhanden, ergäbe sich aus der Differenz meiner Beispielwerte aus vorangegangenem Beitrag - Leistungswert mit Meldung bei AfA, obwohl kein Leistungsbezug - vorliegt . . . . . . . . = 0,0839, davon 80% für Krankheit = 0,0671 - Leistungswert ohne Meldung bei AfA, weil kein Leistungsbezug - vorliegt . . . . . . . . = 0,0774, davon 80% für Krankheit = 0,0619. Rente explizit daraus, angenommener Rentenwert 26,56€ ab 01.07.2008 für West - 10 * 0,0671 * 26,56 = 17,83 €, - 10 * 0,0619 * 26,56 = 16,44 €, = 1,39 € monatlich weniger, eine als mäßig einzuschätzende Erhöhung. . Wird aber die Rente wegen Erwerbsminderung bereits mit dem 40. Lbj. In Anspruch genommen, ergibt sich eine Zurechnungszeit bei Rentenbeginn nach 2003 in Höhe von 240 Mon., beträgt die Auswirkung dann schon allein aus diser beitragsfreien Zeit - 24*1,39€ = 33,36€ monatlich, was ich als "nicht unerheblich" ansehen würde. . Wenn Sie mir Daten zur Verfügng stellen, kann ich es Ihnen ziemlich genau ermitteln.
eve1305am 21.01.2009 | 18:34
Hallo LS, Nochmals herzlichen Dank für Ihr Hilfsangebot. Hier die Daten: Geb. 07/1950, 60% schwerbehindert, gewünschter Rentenbeginn mit 60, ab Mai 08 arbeitslos ohne Bezüge (möchte sich ab Mai 09 nicht mehr beim Amt melden, also 27 Monate), derzeitige Entgeltpunkte 31,0222, 20 Monate krank.
LSam 21.01.2009 | 20:03
Hallo eve1305, rufen Sie mich bitte unter 0451-5028508 an.
eve1305am 22.01.2009 | 08:21
Hallo LS, habe Ihre Telefonnummer an meinen Bruder weiter gegeben. Es geht ja um seine Rente und er kann Ihre Fragen sicher genauer beantworten. Er wird sich dann heute bei Ihnen melden. Nochmals vielen Dank für Ihre Mühe eve
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