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Experten-Antwort

keine em renten mehr bei hartz iv

von GerhardP25.07.2010 | 16:48
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19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wenn jetzt keine Rentenbeiträge mehr für Hartz IV Bezieher mehr gibt, fällt auch nach 2 Jahren der Erwerbsminderungsschtz weg. Ich denke viele Kranken wird man solange vor sich herschieben, bis kein Rentenanspruch mehr besteht. Ich halte dies Grundgesetzlich für sehr bedenkenswert

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.07.2010 | 07:48

Wenn tatsächlich für AloGeld 2 Bezieher keine Rentenbeiträge mehr gezahlt werden, dann verlieren sie irgendwann den Anspruch auf eine EM-RT und auf Reha-Leistungen. Bei der Rente müssen in den 5 Jahren vor dem Leistungsfall 36 Monate mit Pflichtbeiträgen vorliegen. Wann das ist kann jeder selbst ausrechnen.

Das ist die Planung der Bundesregierung, ob es so kommt steht noch nicht fest.

18 Antworten

Arnoldam 25.07.2010 | 18:44
Hoffentlich ist diese Koalition des Grauens die da in Berlin herumstümpert am Ende bevor dieser Irrsinn Gesetztesform erlangt !
zeldaam 25.07.2010 | 17:31
GerhardP Ich teile Ihre Auffassung nur zum Teil, da ich die neue gesetzliche Regelung noch nicht im vollen Umfang kenne. (Ich glaube die ist auch noch nicht verabschiedet) Es stimmt zwar, dass keine neue Beiträge mehr durch die ARGE gezahlt werden sollen, es kann somit kein neuer Erwerbsminderungsschutz mehr aufgebaut werden. Für Erwerbsminderungrenten gilt grundsätzlich die Regel " in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Pflichtbeiträge". Somit ist auch Ihre Ausssage nachvollziehbar, das nach 2 Jahren und 1 Monat der Erwerbsminderungsschutz verloren wäre. Allerdings kann der 5- Jahres- Zeitraum um bestimmte Zeiten verlängert werden kann, nach derzeitiger gesetzlicher Regelung z.B. auch Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Bezug von Leistungen. Ich könnte mit daher vorstellen, dass bei der Neuregelung zur (Nichtmehr)zahlung von Beiträgen vom ALG II diese Regelung dementsprechend angepasst wird, sodass der 5- Jahres- Zeitraum dementsprechend auch um Zeiten des ALG II -Bezuges verlängert werden könnte. Mit diesem Thema beschäftigt sich im Übrigen auch die Kleine Anfrage der Grünen an die Bundesregierung: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/023/1702392.pdf Diese Anfrage wurde bereits beantwortet, das Dokument ist jedoch leider noch nicht online: http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/searchDocuments/simple_searc… Dort hätte man nachlesen können, ob und wie geplant ist, dieses Problem zu lösen gedenkt. MfG zelda
Vermutungam 26.07.2010 | 09:32
Ich fände es sehr positiv, wenn diese Regelung kommen würde. Ich finde das die bisherige Regelung ein Schlag ins Gesicht der arbeiten Menschen ist. Beispiel Versicherter A hat 40 Jahre Beiträge gezahlt, sowohl zur Arbeitlosenversicherung, zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung, und zur Rentenversicherung. Es macht sich mit 58 Jahren selbstständig, zahlt hier keine Pflichtbeiträge mehr. Nun erkrankt er, und hat aber aufrgund der Gesetzgebung keinerlei Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung, da die 3 in 5 Regelung nicht erfüllt ist. Versicherter B Hat mal sporadisch gearbeitet, kommt vielleicht auf 8 Jahre Beschäftigung. Allerdings auf 20 Jahre Arbeitslosigkeit, davon die letzen 18 Jahre am Stück. Warum soll dann der Versicherte B Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben, obwohl er nicht mal einen Bruchteil vom Versicherten A eingezahlt hat. Wo liegt da der Sinn?? Woher kommt diese brutale Ungleichbehandlung. Versicherter B erhält eine vom Versicherten A finanzierte Rente, als Belohnung für die jahrelange Untätigkeit, und Versicherter A erhält nichts, weil er so doof war und immer gearbeitet hat. Gott sei dank, ist nun endlich mal eine Regierung, die anfängt diesen obskuren Gesetzen ein Ende zu machen. Faul sein ,darf nicht länger belohnt werden. Das muss nun ein für allemal geklärt werden.
Vermutungam 26.07.2010 | 10:06
Wusste gar nicht, das wir uns schon duzen. Naja egal. Ich finde, nur, das man die arbeitende Bevölkerung nicht länger in diesem Ausmaße wie bisher verar..... sollte. Für alle möglichen Klientel gibt es immer Vorteile und Ausnahmen, nur derjenige der ein Leben lang arbeitet, ist in Deutschland immer der doofe. Aber das darf man ja in unserm schönen Lande nicht zu laut sagen,ne ;-)))
Rudiam 26.07.2010 | 11:33
Grundsätzlich impliziert jedes Alimentierungssystem einen Anreiz zum "Schnorren". Je einfacher und leichter desto mehr, ebenso spielt die Höhe der Alimentierung und der Wert der Arbeit eine Rolle. Verallgemeinerungen helfen nicht weiter!
Hans Grundigam 26.07.2010 | 11:35
Das Beispiel von @Vermutung hinkt aber gewaltig und könnte auch an einem Stammtisch entstanden sein.... 1. kann der Versicherte A diurch Zahlung von freiwilligen Beiträgen zur Rentenversicherung während seiner Selbstständigkeit seinen früher erworbenen EM-Anspruch bis zur Regelaltersgrenze aufrecht erhalten und 2.bekäme B in dem geschilderten Fall dann eine so kleine EM-Rente , die nicht mal ansatzweise die Höhe an die von A rankommt. Also selbst arbeiten und in die RV einzahlen lohnt sich sehr wohl. 3. müssten - falls diese Regelung durchkommt - die Kommunen in Form der Grundsicherung/ Sozialhilfe/Hilfe zum Lebensunterhalt einspringen und entsprechende Leistungen erbringen. Ob der langjährige Hartz 4 Empfänger im Falle einer Erwerbsminderung dann letztlich eine EM-Rente oder Hilfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe ist doch völlig egal - auch von der Höhe der Leistung her. Beides wird relativ gering sein. Was man beabsichtigt ist also lediglich die Umverteilung der Kosten vom Bund ( also der RV ) auf die Kommunen. Und da werden die Kommunen nicht mitspielen.
Vermutungam 26.07.2010 | 11:14
Sie haben sicher Recht mit den Punkten, die sie nennen, das sind auch alles Tatsachen die man aufarbeiten und prüfen sollte. Aber in meinen Augen wäre die Abschaffung von Zahlung von Pflichtbeiträgen bei Hartz IV Empäfngern ein sehr, sehr guter Anfang. Da muss der Staat dringend etwas tun. Sonst haben wir bald den Zustand, das keiner mehr arbeitet, weil man ja als nicht erwerbstätiger viel besser dran ist, weil man vom einem Sozialsystem ins nächste fällt, von allen Seiten etwas bekommt. Und die Idioten die sich kaputt arbeiten ,immer in die Röhre schaun. Es mag sicher einige ( sehr wenige ) Hartz IV Empfänger geben, die wirklich nicht arbeiten können ( aber wie schon gesagt, das sind sicher nur ein Bruchteil von allen, der allergrösste Teil will es einfach nicht, und wer mag es Ihnen verdenken, im Sozialstaat kriegt man doch alles!!!! )
Globalam 26.07.2010 | 12:36
...nur im Gegensatz zu den Hartz IV Beziehern, haben die Beamten auch mal gearbeitet und Steuern gezahlt. Ist aber nur ein winziger, völlig unbedeutender Unterschied.
Vermutungam 26.07.2010 | 12:44
...wenn Versicherter A jedoch die Vorraussetzungen nicht erfüllt, also das er z.B:. einen Monat Lücke ausweist, dann bekommt er keinen Cent aus der gesetzlichen Rentenversicherung, obwohl er jahrelang viele viele Tausende Euro Beiträge gezahlt hat, IM GEGENSATZ zu unserm lieben Hartz IV Bezieher, der jahrelang dem Staat auf der Tashe gelegen hat, und keinen Cent eingezahlt hat. Es ging mir nicht um die Höhe ( hab ich auch in keinem Wort erwähnt ), sondern einzig und allein um die Tatsache, das jemand der nie, oder nur sporadisch gearbeitet hat, eine EM Rente bekommen kann, während jemand der sein ganzes Erwerbsleben gearbeitet hat, und den Staat nicht auf der Tasche gelgen hat, im GEGENSATZ, der durch die Steuerzahlungen den Staat und viele viele Hartz IV EMpfänger unterszuützt hat, gar keine Möglichkeit hat eine Rente wegen Erwerbsminderung zu bekommen. Naja, hoffen wir alle, das die Regierung endlich mal durchgreift, und diese totale Unfairness endlich beendet. Es wäre doch schön, wenn es auch mal Gerechtigkeit geben würde. Ach, jetzt träume ich schon wieder. Und da hab ich böser, böser Kerl doch etwas gegen Hartz IV Empfänger gesagt, das darf man doch nicht, NIEMALS. (dabei meine ich doch ausschliesslich die 98 % nicht nicht arbeitswillig sind, und nicht die 2 % die arbeiten möchten )
Vermutungam 26.07.2010 | 13:32
..na na ob bei den 98 % wirklich so viele dabei sind?? Naja ist klare Ansichtssache. Ich denke, man sollte wirklich trennen, die Bezieher die arbeitswillig sind, und auch die angebotenen Arbeiten annehmen ( Niedrirglohnsektoer ausgeschlossen ), und die lieben Herren und Damen, die sich zu fein sind, die Ihnen angebotenen Arbeiten anzunehmen. Letztere sollten m. E. weder Unterstützung, geschweige denn noch Ansprüche auf Pflichtbeitragszeiten anmelden. Obwohl..hm...die die ja die Arbeit annehmen, zahlen ja dann wieder Beiträge. Ich glaub das ist wirklich ein endlos Kreisel ;-)))Ups.... Naja zum Glück müssen wir das alles nicht entscheiden, sondern die, die niemals Hartz IV beziehen werden. Ist vielleicht auch besser so.
zeldaam 26.07.2010 | 20:16
Hallo, ich glaube es an der Zeit, dass Sie mal wieder auf den Sinn dieses Forums hinweisen. Hier sollen doch (rentenrechtliche) Fragen "schnell und umklompiziert" geklärt werden und eben nicht ein Disskussionsforum entstehen, in denen jeder seine politische Meinung und seine Sicht auf bestimmte Bevölkerungsgruppen - teiweise in bester Stammtischmanier- kundtut. Leider gehen die Antworten in diesem Threat eher stark in Richtung Meinungsäußerung (ohne mit Fakten hinterlegt zu werden). Daher meine Bitte an alle: Antworten Sie bitte konkret auf Fragen und diskutieren Sie Ihre Meinung in anderen (Diskussions-) foren. Danke zelda
Schwerbehinderteram 27.07.2010 | 08:48
Ich weiß nicht was manche Leute gegen Stammtische haben ?????????? Sind Sie denn so intellektuell daß Stammtische unter Ihrem Niveau sind ? Ich würde Gott dafür danken, wenn ich an einem Stammtisch teilnehmen könnte !!!! Schwerbehinderter
zeldaam 02.08.2010 | 19:31
@alle, sofern es noch jemanden interessiert: Die Antwort der Bundesregierung ist jetzt online: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/025/1702597.pdf Danach bleibt durch die Berücksichtigung als Anrechnungszeit der Anspruch bestehen, wenn bis zum 31.12.2010 der Anspruch bereits bestand (also 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren vorliegen). Nur für Versicherte, die diese Voraussetzung bis zum 31.12.2010 nicht erfüllen, kann der Anspruch auch nicht mehr aufgebaut werden. MfG zelda
Schwerbehinderteram 26.07.2010 | 10:24
Zitat von Vermutung anzeigen
Im Internet wird geduzt, ganz frei von altbackenen aristokratischen Zwängen. ;-)) Da gibt es noch ganz andere Bereiche die vornehmlich angegangen werden müßten um Gerechtigkeit herzustellen. Wie wäre es denn mit Sozialabgaben auf MIETEN und KAPITALEINKÜNFTE ? Wie wäre es denn mit einer echten Zugangssperre zur GKV für zuvor lebenslang privat versicherte Freiberufler und Unternehmer ? Da wird betrogen dass sich die Balken biegen auf Kosten der deutschen Arbeitnehmerschaft. Schwerbehinderter
Schwerbehinderteram 26.07.2010 | 12:08
JO! Da kenn ich ein System, das noch viel kostenintensiver ist in Deutschland. Da werden 1,7 Millionen aktive alimentiert dazu nochmals 1,7 Millionen passive und nochmals ca. 1,0 Millionen ehemalige Anhänge. Summa sumarum 4,2 Millionen Personen. Da sind die Kosten für die 3,6 Millionen arbeitslosen pipifax dagegen. Die kosten den Steuerzahler bei weitem nicht so viel. Schwerbehinderter
Schwerbehinderteram 26.07.2010 | 13:07
Der Kreislauf der Staatsquote eben. Die Arbeitslosen werden demographisch bedingt abnehmen, aber die anderen Lasten werden immer grüßer, weil es immer mehr werden. Schwerbehinderter
Schwerbehinderteram 26.07.2010 | 13:19
Zitat von Vermutung anzeigen
Bei den 98% sind aber viele dabei die vielleicht 20 oder 30 Jahre die Sozialsysteme finanziert haben und die sollen auch nach ALGI und 2 Jahren keinen Anspruch mehr haben auf Reha oder EM-Rente ? Das ist sicher nicht gerecht. Das muß man eben staffeln. Aber ich dachte die Arbeitnehmer müssen nach der Steuereinsparung beim Rentenkassenzuschuß dann ab 2011, 0,1% weniger in die Rentenkasse einzahlen ? Was ist damit ? Inzwischen vergessen ? Ach so, das braucht Rösler jetzt für die GKVen um den freiberuflichen, privat versicherten Zahnärzten mehr Geld zu geben.................. Haaaaaahaaaaaaaa! Gerechtigkeit made in Germany ! Schwerbehinderter
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