Den zuvor gemachten Ausführungen ist zuzustimmen.
Zeiten der Zurechnungszeit (in der Nachfolgerente, Zeiten des Rentenbezugs) werden mit dem vollen Gesamtleistungswert berücksichtigt. Mit den parallel liegenden Zeiten aus der Pflegetätigkeit werden Sie in der Regel keine höheren Entgeltpunkte erhalten können, so dass die Nachfolgerente nicht höher ausfallen kann.