Hallo User Stefan,
sollte der Bescheid von nicht rechtskräftig sein (vier Wochen nach Zugang des Bescheides) können Sie noch Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Ob Sie das Widerspruchsverfahren alleine durchführen oder durch einen Vertreter, ist Ihre eigene Sache. Wie User Schorsch Ihnen geraten hat, auf jeden Fall fristwahrend Widerspruch einlegen und die Begründung nachreichen.
Wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist, können Sie jederzeit einen Antrag auf eine medizinische Reha-maßnahme stellen. Da Sie geschrieben haben, dass Teilhabe zum Arbeitsleben für Sie nicht in Betracht kommt, könnte dafür eine medizinische Reha-maßnahme in Betracht kommen.
Falls Sie derzeit noch Anspruch auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld haben, kann es sein, dass einer der Träger Sie auffordert einen entsprechenden Reha-antrag oder sogar nochmals einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.