Hallo User Stefan,
sollte der Bescheid von nicht rechtskräftig sein (vier Wochen nach Zugang des Bescheides) können Sie noch Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Ob Sie das Widerspruchsverfahren alleine durchführen oder durch einen Vertreter, ist Ihre eigene Sache. Wie User Schorsch Ihnen geraten hat, auf jeden Fall fristwahrend Widerspruch einlegen und die Begründung nachreichen.
Wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist, können Sie jederzeit einen Antrag auf eine medizinische Reha-maßnahme stellen. Da Sie geschrieben haben, dass Teilhabe zum Arbeitsleben für Sie nicht in Betracht kommt, könnte dafür eine medizinische Reha-maßnahme in Betracht kommen.
Falls Sie derzeit noch Anspruch auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld haben, kann es sein, dass einer der Träger Sie auffordert einen entsprechenden Reha-antrag oder sogar nochmals einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.
Das kommt darauf an wie als Sie sind bzw. wann Sie geboren wurden. Je nachdem wäre es für Sie sinnvoll, dass Sie eine Umschulung machen. Dies würde dann ggf. von der Rentenversicherung bezahlt.
Lassen Sie sich am besten bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten.
Im Rahmen dieses Beratungsgesprächs wäre es dann auch sinnvoll zu klären, ob für Sie evtl. ein Antrag auf Rente wg. Erwerbsminderung sinnvoll wäre. Je nachdem welcher Jahrgang Sie sind, könnten Sie noch über den sog. "Berufsschutz" verfügen der die Zahlung diese "Rente wegen Krankheit" eher wahrscheinlich macht. Natürlich wird dies erst im Rahmen einer Untersuchung durch den medizinischen Sachverständigen der DRV geklärt.
Richtig lesen! Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt.Habe em Rente abgelehnt bekommen. 6 stunden arbbeitsfähig aber im alten beruf unter 3 Std. teilhabe bekomme ich auch nicht dafür nicht belastbar darf kein stress. Mdk hat mich Arbeitsunfähig geschrieben wird im Gutachten überhaupt nichtb erwähnt. Auch Schwerbehinderung fehlt im Gutachten. Was sollte ich tun?Das kommt darauf an wie als Sie sind bzw. wann Sie geboren wurden. Je nachdem wäre es für Sie sinnvoll, dass Sie eine Umschulung machen. Dies würde dann ggf. von der Rentenversicherung bezahlt. Lassen Sie sich am besten bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten. Im Rahmen dieses Beratungsgesprächs wäre es dann auch sinnvoll zu klären, ob für Sie evtl. ein Antrag auf Rente wg. Erwerbsminderung sinnvoll wäre. Je nachdem welcher Jahrgang Sie sind, könnten Sie noch über den sog. "Berufsschutz" verfügen der die Zahlung diese "Rente wegen Krankheit" eher wahrscheinlich macht. Natürlich wird dies erst im Rahmen einer Untersuchung durch den medizinischen Sachverständigen der DRV geklärt.
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