Hallo,
die Hürden für eine Erwerbsminderungsrente sind hoch, da auch bei vorliegenden gesundheitlichen Einschränkungen geprüft wird, ob irgendeine 6-stündige Tätigkeit möglich ist.
Rechtlich gesehen können Sie gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch erheben und dies bei weiterer ablehnender Entscheidung gerichtlich überprüfen lassen. Im Übrigen können Sie auch einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe stellen. Wird eine erhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit festgestellt, gibt es verschiedene Möglichkeiten Sie zu unterstützen. Dazu gehören ggf. auch Vermittlungshilfen in Form von Zuschüssen an Arbeitgeber. Über die Art der Leistung entscheidet ein Reha-Fachberater.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung