Hallo R-Ela,
sofern keine oder nur sehr geringe Ansprüche auf eine Versorgung im Alter bestehen, gibt es die sogenannte Grundsicherung im Rahmen des Sozialgesetzbuches XII. Diese tritt ein, wenn der Antragsteller den Lebensunterhalt (Bedarf) aus eigenen Mitteln nicht bestreiten kann. Es wird das Einkommen des Ehegatten angerechnet und ein ggf. vorhandenes Sparvermögen.
Als selbständig Tätiger besteht in der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Möglichkeit, sich auf Antrag zur Pflichtversicherung zu melden, sofern nicht aufgrund anderer Vorschriften bereits Versicherungspflicht kraft Gesetzes vorliegt.
Dies hätte den Vorteil, dass Sie beispielsweise im Falle der Erwerbsminderung eine Rente erhalten würden und auch Altersrentenansprüche erwerben würden. Ebenfalls wären evtl. Hinterbliebene abgesichert.
In einer Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung wird man Sie diesbezüglich gern beraten.