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Keine Rentenbeiträge zahlen?

von R-Ela30.12.2009 | 08:57
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin jetzt 29 Jahre alt, Studentin und mache mich zur Zeit Selbständig (Freiberufler). So weit ich weiss, bin ich ja nicht verpflichtet, eine Rentenversicherung zu zahlen. Weil ich mich natürlich trotzdem absichern möchte, habe ich bei verschiedenen Versicherungen Rechnungen angestellt. Im Durchschnitt lag meine garantierte Rente dann bei etwa 150 Euro (mehr als 100-200 Euro pro Monat kann ich unmöglich einzahlen). Ich frage mich jetzt, ob es überhaupt Sinn macht, 30 Jahre lang 100 Euro im Monat zu zahlen, wenn ich danach nur 20 Jahre lang 150 Euro rausbekomme. Aber wie ist das überhaupt im Alter? Gibt es auch ohne Rentenversicherung eine gesetzliche Versorgung (Hartz IV oder so) oder steht man dann gänzlich ohne alles da? Vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo R-Ela,

sofern keine oder nur sehr geringe Ansprüche auf eine Versorgung im Alter bestehen, gibt es die sogenannte Grundsicherung im Rahmen des Sozialgesetzbuches XII. Diese tritt ein, wenn der Antragsteller den Lebensunterhalt (Bedarf) aus eigenen Mitteln nicht bestreiten kann. Es wird das Einkommen des Ehegatten angerechnet und ein ggf. vorhandenes Sparvermögen.

Als selbständig Tätiger besteht in der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Möglichkeit, sich auf Antrag zur Pflichtversicherung zu melden, sofern nicht aufgrund anderer Vorschriften bereits Versicherungspflicht kraft Gesetzes vorliegt.

Dies hätte den Vorteil, dass Sie beispielsweise im Falle der Erwerbsminderung eine Rente erhalten würden und auch Altersrentenansprüche erwerben würden. Ebenfalls wären evtl. Hinterbliebene abgesichert.

In einer Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung wird man Sie diesbezüglich gern beraten.

11 Antworten

Beitragam 30.12.2009 | 09:05
Klar, es gibt in jedem Fall immer die "soziale Matte". Heißt, wenn im Alter nicht genügend - aus welcher Vorsorgeform auch immer - eigenes Einkommen zur Deckung seines Lebensunterhalts vorhanden ist, zB weil man nicht genügend selbst vorgesorgt hat, dann erhält man auf Antrag nach Prüfung die Grundsicherung. Ob diese Matte bequem und er-bzw. anstrebenswert ist, ist eine andere Frage, auch eine Frage der Einstellung. Erst recht, wenn man noch genügend Zeit hat und in der Lage ist, zu versuchen, dies zu vermeiden und eigenverantwortlich vorzusorgen. Daß Sie automatisch nicht rentenversicherungspflichtig sind, ist nicht gesagt. Was machen Sie denn konkret?
R-Elaam 30.12.2009 | 09:15
Ich bin Texterin und Lektorin. So weit ich das in meinen zahllosen Broschüren durchgesehen habe, bin ich damit nicht Sozialversicherungspflichtig. Krankenversicherung und Pflege habe ich natürlich.
Öhaam 30.12.2009 | 09:08
1. werden Sie bei der selbständigen Tätigkeit in den nächsten 30 Jahren nur von der Hand in den Mund leben, oder wird sich die ganze Sache auch mal rechnen? Achtung: es gibt auch Selbständigkeiten, bei denen man pflichtversichert sein muss in der gRV! 2. beabsichtigen Sie Kinder zu bekommen? Dann denken Sie bitte über eine Absicherung der Hinterbliebenen nach! 3. beabsichtigen Sie sich zu verehelichen oder zu verpartnern? Dann denken Sie bitte über die Absicherung des/der Hinterbliebenen nach! 4. bleiben Sie bis ins Rentenalter immer gesund? Evtl. die Erwerbsminderung absichern! 5. sind alle medizinischen Notwendigkeiten abgedeckt? (Reha etc.) Die gRV sichert alle diese Risiken ab - wenn auch nicht üppig! Man sollte das System aber (auch) ins Kalkül einbeziehen! Sie denken heute, mit 29 Jahren, an Hartz4 mit 67 ... bedenklich! Bis 2002 gab es für alte Menschen bei Bedürftigkeit Sozialhilfe (HLU, HbL) - wurde nur selten beantragt, weil ein Rückgriff die Kinder üblich war. Seit 2003 gibt es die Grundsicherung - dort ist der Rückgriff deutlich eingeschränkt! Wenn der Staat (das sind wir alle!) Geld hat, dann wird es immer auch Transferleistungen für Bedürftige geben - außer zuviele verlassen sich schon mit 29 darauf...!
R-Elaam 30.12.2009 | 09:23
Nein meine Möglichkeiten sind natürlich nicht unbegrenzt :) Danke für den Tipp, dann werde ich das vorsorglich einfach mal machen.
Beitragam 30.12.2009 | 09:25
Sollte sich bei der Prüfung ergeben, daß Beiträge zur RV gezahlt werden müssen, auf jeden Fall zu einer Beratungsstelle der RV in der Nähe gehen und persönlich hinsichtlich der Gestaltungsmöglichkeiten (Befreiung, Zahlweise, Höhe der Beiträge)beraten lassen. Außerdem ergeben sich dann weitere Möglichkeiten der Altersvorsorge. Ansonsten verweise ich auf den Beitrag von Öha!!!
Beitragam 30.12.2009 | 09:16
Das muß auch noch nichts heißen. Es könnte sein, daß dies als künstlerische Tätigkeit angesehen wird (zuständig für die Prüfung ist die Künstlersozialversicherung) oder Sie arbeiten vielleicht ausschließlich oder überwiegend für einen Auftraggeber. Hier wäre die RV zuständig für die entsprechende Prüfung und Entscheidung. Insofern würde auch eine Meldepflicht gemäß § 190a SGB VI bestehen. Im Zweifel würde ich den Vordruck V 020 oder V 023 ausfüllen und an Ihren RV -Träger schicken. Dann wissen Sie´s ganz genau und erst dann würde ich mich mit der Frage der (ggf.zusätzlichen) Altersvorsorge beschäftigen. Es sei denn Ihre finanziellen Möglichkeiten sind unbegrenzt :-))
Öhaam 30.12.2009 | 09:37
Ich wollte Sie weder persönlich angreifen noch verbal verletzen - dass Sie sich mehr Gedanken machen als viele andere habe ich schon gesehen! Also denken Sie einfach umgekehrt mit: auch Sie und Ihr Mann zahlen für die willentlichen Hartz4er mit!
R-Elaam 30.12.2009 | 09:24
Ich überlege nicht, wie ich Staat und Steuerzahler am besten ausbeuten kann, sondern wie ich meine Finanzen am besten planen kann. Ich verdiene mein Geld wie jeder andere Mensch auch mit anstrengender Arbeit. Nur dass bei mir kein Arbeitgeber die Hälfte meiner Beiträge zahlt. Hätte ich vor, mich zurückzulehnen, würde ich weder arbeiten gehen, noch hier Fragen zur gesicherten Versorgung stellen. Ich will nur wissen, was mich im worst case erwarten würde, wenn ich ins Rentenalter komme. Ich mache das ganze erst seit wenigen Monaten, verdiene aber bereits mehr, als ich in einem kaufmännischen Beruf als Einsteiger bekommen würde. Insofern werde ich damit sicher nicht reich, aber andere leben mit weniger Geld. Kinder sind keine geplant, verheiratet bin ich bereits und mein Mann ist durch seinen Beruf so gut abgesichert, wie er sein kann.
B´sonam 30.12.2009 | 09:11
Also wenn sie 30 Jahre lang 100 - 200 EUR monatlich privat investieren wollen und dafür nur eine garantierte "Rente" von 150 EUR bekommen, dann haben sie entweder bei den falschen Anbietern oder nach den falschen Produkten gefragt (oder schlimmstenfalls sogar beides ;o) Mein Tipp : 1.) Abklären, ob sie mit der Selbst. nicht doch in die Versicherungspflicht fallen. 2.) Falls nein, nochmal vernünftig informieren, welche Möglichkeiten der Altersvorsorge es im privaten Sektor gibt
Künstleram 30.12.2009 | 12:53
Ich empfehle Ihnen die Homepage der Künstlersozialkasse (www.kuenstlersozialkasse.de). Wenn Ihre Tätigkeit im sog. Künstlerkatalog aufgeführt ist und sie die Voraussetzungen erfüllen (prüft die KSK) können Sie sich so "günstig" absichern.
Beitragam 30.12.2009 | 11:30
Wichtig ist: KV,PV,priv.HPf.,BU-Versicherung,Absicherung der Hinterbliebenen, falls Tod-mögl.mit Risikolebensvers, dann "Notgroschen" für alle unvorsehbaren Kosten(Autoreparatur,def.Waschmaschen usw.) und wenn dann noch Geld übrig ist ->>> sinnvolle priv.Altersvorsorge (ggf.staatl.gefördert), nachdem man sich vorher umfassend möglichst neutral und vollständig informiert hat.
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