Hallo Max,
die Deutsche Rentenversicherung verschickt die Renteninformation automatisch an alle Versicherten, die mindestens 27 Jahre alt sind. Außerdem müssen bereits fünf Jahre mit Beitragszeiten im Versicherungskonto gespeichert sein, da dies die Grundvoraussetzung für eine Rente ist.
Ab einem Alter von 55. Jahren erhalten Versicherte, die mindestens fünf Jahre Beitragszeiten erworben haben, alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft. Diese ersetzt die Renteninformation und enthält neben einem aktuellen Versicherungsverlauf ausführliche Informationen zu den einzelnen Altersrenten, zur Erwerbsminderungsrente und zur Hinterbliebenenrente.
Besonderheiten für Spätaussiedler oder Versicherte mit FRG-Zeiten im Versicherungskonto gibt es insoweit nicht.
Rechtsgrundlage für die Versendung der Renteninformation ist § 109 SGB VI.