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Experten-Antwort

Keine Renteninformation für Spätaussiedler?

von Max13.03.2017 | 16:16
1587 Ansichten
8 Antworten

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Guten Tag, lt. Auskunft eines Sachbearbeiters der Deutschen Rentenversicherung können anerkannte Spätaussiedler, die nach dem 06.05.1996 nach Deutschland zugezogen sind und bei denen Zeiten nach dem FRG im Konto gespeichert sind, grundsätzlich keine Renteninformation erhalten. Diese Personen müssten immer gesondert eine Rentenauskunft anfordern. Ist diese Aussage zutreffend, oder wird dies von jedem Träger / Sachbearbeiter unterschiedlich gehandhabt? Gibt es hierzu eine klare gesetzliche Regelung? Danke

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Max,

die Deutsche Rentenversicherung verschickt die Renteninformation automatisch an alle Versicherten, die mindestens 27 Jahre alt sind. Außerdem müssen bereits fünf Jahre mit Beitragszeiten im Versicherungskonto gespeichert sein, da dies die Grundvorausset­zung für eine Rente ist.

Ab einem Alter von 55. Jahren erhalten Versicherte, die mindestens fünf Jahre Beitragszeiten erworben haben, alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft. Diese ersetzt die Renteninformation und enthält neben einem aktuellen Versicherungsverlauf ausführliche Informationen zu den einzelnen Altersrenten, zur Erwerbsminderungsrente und zur Hinterbliebenenrente.

Besonderheiten für Spätaussiedler oder Versicherte mit FRG-Zeiten im Versicherungskonto gibt es insoweit nicht.

Rechtsgrundlage für die Versendung der Renteninformation ist § 109 SGB VI.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Max,

ich habe in der Frage ebenfalls nochmals recherchiert und kann die Aussage von „Rentensputnik“ letztlich bestätigen. In den von ihm genannten Fällen ist es tatsächlich aus technischen Gründen nicht möglich eine Renteninformation zu versenden - diese wäre auf vollmaschinellem Weg mit hoher Wahrscheinlichkeit fehlerhaft und damit wertlos und irreführend für den Versicherten.

Aus diesem Grund haben die Rentenversicherungsträger entschieden, bei diesem (sehr begrenzten) Personenkreis auf eine vollmaschinelle Renteninformation zu verzichten und statt dessen auf Antrag eine Rentenauskunft zu erstellen.

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6 Antworten

Horsttam 13.03.2017 | 16:31
Sofern die allgemeine Wartezeit erfüllt ist und die Adresse bekannt, erhalten alle Versicherte im Alter von 27 bis 54 eine jährliche RentenInformation. Ab dem 55 Lebensjahr erhalten die Versicherten alle drei Jahre eine RentenAuskunft. Sofern außerhalb des entsprechenden Lebensalters eine Renteninformation/-Auskunft gewünscht wird, ist diese gesondert zu beantragen. Besonderheiten zu FRG/Spätaussiedlern gibt es nicht. § 109 SGB VI
Regionalträgeram 14.03.2017 | 10:18
Also hier funktioniert es nicht "Renteninformation unter Berücksichtigung von § 22 b FRG nicht möglich."
Maxam 14.03.2017 | 11:26
Bei welchem Regionalträger sind Sie beschäftigt? DRV Schwaben?
Rentensputnikam 14.03.2017 | 12:52
Der Grund, dass einige Rententräger keine Renteninfo für den ab 07.05.1996 zulassen, liegt in § 22b FRG. Hier werden die FRG-Entgeltpunkte auf 25,0000 bei Alleinstehenden bzw. auf 40,0000 bei zwei verheirateten anspruchsberechtigten Spätaussiedlern gedeckelt. Das bedeutet, dass eine Renteninformation auf den Einzelnen bezogen zwar aussagekräftig ist, bei Verheirateten diese Aussage zur Rentenhöhe aber nicht passt. Beispiel: Haben beide Ehegatten je 25 EGPT aus FRG-Zeiten werden diese bei beiderseitigem Rentenbezug auf je 20 EGPT gedeckelt und die jeweilige Rente fällt geringer aus.
Maxam 14.03.2017 | 13:35
Zitat von Rentensputnik anzeigenausblenden
Es gelten doch für alle die gleichen Gesetze und offensichtlich arbeiten die Träger auch mit dem gleichen Programm. Auf welcher rechtlichen Grundlage kann denn dann ein Träger bestimmen, in diesem Fall keine Renteninformation zu zulassen? Es ist für die Betroffenen absolut unverständlich, wenn - abhängig vom zuständigen Träger - machen aus der Familie jedes Jahr eine Renteninformation bekommen, andere dagegen nie!
Deutsche Rentenversicherung
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