Guten Tag Argamendon,
wenn Sie als nicht-erwerbsmäßig tätige Pflegeperson bei der Pflegekasse Ihrer Frau eingetragen sind, führt diese
automatisch Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung ab. Ob dies letztlich tatsächlich zu einer Rentensteigerung
führt, wird sich bei der Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in die Regelaltersrente zeigen.
Sollten Sie Ihre Frau über den Wechsel in die Regelaltersrente weiterhin pflegen, empfehlen wir Ihnen sich im Jahr 2028 mit
der Rentenversicherung telefonisch in Verbindung zu setzen, um abzuklären, ob weiterhin die Entgelte der Pflegeversicherung
in beziehungsweise für Ihre Rente berücksichtigt werden können.
Mit freundlichen Grüßen