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Experten-Antwort

KG-Alg1-Em-?

von Sebi10.03.2017 | 16:55
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Eine Frage die etwas übergreifend zur Rente ist, vielleicht weiss trotzdem jemand Bescheid, wär Spitze! Kurzform: 78 Wochen Krankengeld inkl Reha 6 Wochen (Übergangsgeld DRV) Dann Antrag/ Umdeutung EM Rente....bis zur Entscheidung 4 Monate Alg1 im Rahmen der Nahtlosigkeit. Nun befristete EM Rente für 3 Jahre. Arbeitsverhältnis ruht. Falls jetzt die Rente nicht verlängert wird hätte man Anspruch auf den Rest des ALG1 da nur 4 Monate bezogen ( Noch dazu wurde Geld von DRV zurückbezahlt da rückwirkend EM).

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sebi,

leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, Fragen zum Recht der Arbeitsförderung zu beantworten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich Sie zur Beantwortung Ihrer Frage an Ihre zuständige Arbeitsagentur oder ein einschlägiges Forum zur Arbeitslosenversicherung verweisen muss.

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12 Antworten

Herz1952am 10.03.2017 | 17:34
Das wäre eine Frage für das "Arbeitsamt". Es gibt hier Rahmenfristen. Vielleicht googlen Sie mal unter "Arbeitslosengeld 1 Bezugsdauer Rahmenfrist".
Sebiam 10.03.2017 | 17:58
Danke für den Hinweis, hab ergoogelt das man den Anspruch für 5 Jahre hat und danach verfällt. Somit hätte ich nach 3 Jahren noch Anspruch, bei nochmaliger Verlängerung um weitere 3 Jahre dann nicht mehr. Hat mit weiter geholfen, Danke Herz.
Rentensputnikam 11.03.2017 | 01:23
Wenn Ihre EM-Rente nicht verlängert wird, sind Sie nicht mehr erwerbsgemindert und somit dazu in der Lage, Ihren Lebensunterhalt mit ARBEIT zu verdienen, was Krankengeld überflüssig macht !!
Rentensputnikam 11.03.2017 | 07:50
Die Antwort meines Pendants könnte von GroKo stammen.
Hans Huberam 12.03.2017 | 09:26
Erst mal richtig lesen .Es ging gar nicht um Krankengeld sondern um Arbeitslosengeld. Und um die Frage klar zu stellen, Sie haben sogar nach 6 Jahren Erwerbsminderungsrente Anspruch auf Arbeitslosengeld und zwar in voller Länge ihres Alters entsprechend da die Rentenversicherung in die Arbeitslosen Versicherung für Sie einzahlt. Also wenn Sie dann z.B. 57 wären es 18 Monate
GroKoam 12.03.2017 | 14:11
Wenn Ihre EM-Rente nicht verlängert wird, sind Sie nicht mehr erwerbsgemindert und somit dazu in der Lage, Ihren Lebensunterhalt mit ARBEIT zu verdienen, was Krankengeld überflüssig macht !!
Erst mal richtig lesen .Es ging gar nicht um Krankengeld sondern um Arbeitslosengeld. Und um die Frage klar zu stellen, Sie haben sogar nach 6 Jahren Erwerbsminderungsrente Anspruch auf Arbeitslosengeld und zwar in voller Länge ihres Alters entsprechend da die Rentenversicherung in die Arbeitslosen Versicherung für Sie einzahlt. Also wenn Sie dann z.B. 57 wären es 18 Monate
Blödsinn.
Rudiam 12.03.2017 | 13:51
Danke Hr. Huber! Kann man das irgendwo nachlesen? Das heisst egal wie lang die EM Rente läuft hätte man danach Anspruch auf ALG 1? Und das die DRV bei EM Rentnern in die Arbeitslosenversicheung einzahlt ist mir ganz neu.
Rudiam 12.03.2017 | 17:08
Hallo Hr. Huber, Habe nochmal ausführlicher gegoogelt und tatsächlich haben sie Recht.....Habe in mehreren Beiträgen gelesen das man bei VOLLER befristeter EM Rente einen neuen Anspruch erwirbt da die DRV für diese Rentnergruppe pauschaliert Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abführt. Allerdings wird nach mehr als 2 Jahren das Alg1 fiktiv nach 4Qualifikationsstufen berechnet und nicht mehr nach dem letzten Lohn. Aber gut zu wissen das wenn man davor noch nicht in Alg2 war sondern in KG bezug oder Alg1 man wieder Anspruch erwirbt. Das hat mir sehr weiter geholfen.....Danke nochmal.
Hans Huberam 13.03.2017 | 09:12
Zitat von GroKo anzeigenausblenden
Erst mal richtig lesen .Es ging gar nicht um Krankengeld sondern um Arbeitslosengeld. Und um die Frage klar zu stellen, Sie haben sogar nach 6 Jahren Erwerbsminderungsrente Anspruch auf Arbeitslosengeld und zwar in voller Länge ihres Alters entsprechend da die Rentenversicherung in die Arbeitslosen Versicherung für Sie einzahlt. Also wenn Sie dann z.B. 57 wären es 18 Monate
Blödsinn. An GroKo Besser hätten Sie ihren Beitrag nicht kommentieren können
Hans Huberam 13.03.2017 | 09:18
Sie könnten aber bestätigen oder dementieren ob die Rentenversicherung Beiträge für EMR an die Arbeitslosenversicherung abführt. Ich würde schon sagen das dies auch eine Rentenfrage ist was mit den eingezahlten Beiträgen gemacht wird. mit freundlichen Gruß
Sebiam 13.03.2017 | 22:40
Ich danke allen die Licht ins dunkel gebracht haben :-) Wobei eine Bestätigung des Experten zum Beitrag an die Arbeitslosenversicheung nicht schlecht gewesen wäre. Aber es wird wohl so sein!
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