Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDas Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung wurde am 04.12.2018 verkündet. Mit diesem Gesetz wird die rentenrechtliche Anerkennung der Erziehungsleistung von Müttern und Vätern, die vor 1992 Kinder geboren haben, verbessert. Für diese Kinder werden nunmehr 30 Kalendermonate Kindererziehungszeiten anerkannt. Diese gesetzliche Regelung tritt am 01.01.2019 in Kraft.
Auch bei der Wartezeit für besonders langjährig Versicherte (45 Versicherungsjahre) zählen die Kinderberücksichtigungszeiten mit.
Beantragen Sie eine Rentenauskunft, dann können Sie feststellen, welche Wartezeiten Sie für die jeweiligen Rentenarten erfüllt haben, bzw. wieviel Monate noch für die jeweiligen Wartezeiten fehlen.
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