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Experten-Antwort

Kinder in Wartezeit

von Anna05.12.2018 | 16:38
129 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo,habe Ausbildung gemacht 17.bis 2 Lebensjahr ,anschließend 3 Jahre gearbeitet. Während Geburten der Kinder(zwei 1982 und 84 geboren) war ich 14 Jahre zu Hause und danach wieder durchgehend in Arbeit. Geburtsjahr 1960. Wie zählen Kinder in Wartezeit für Rente? 2,5 Jahre?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 05.12.2018 | 17:17

Das Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung wurde am 04.12.2018 verkündet. Mit diesem Gesetz wird die rentenrechtliche Anerkennung der Erziehungsleistung von Müttern und Vätern, die vor 1992 Kinder geboren haben, verbessert. Für diese Kinder werden nunmehr 30 Kalendermonate Kindererziehungszeiten anerkannt. Diese gesetzliche Regelung tritt am 01.01.2019 in Kraft.

Experten-Antwortam 06.12.2018 | 07:22

Auch bei der Wartezeit für besonders langjährig Versicherte (45 Versicherungsjahre) zählen die Kinderberücksichtigungszeiten mit.

Beantragen Sie eine Rentenauskunft, dann können Sie feststellen, welche Wartezeiten Sie für die jeweiligen Rentenarten erfüllt haben, bzw. wieviel Monate noch für die jeweiligen Wartezeiten fehlen.

12 Antworten

Annaam 05.12.2018 | 16:40
Muss 20.Lebensjahr heißen
chiam 05.12.2018 | 17:15
Es kommt auf die Wartezeit an. Für die Wartezeit von 35 Jahren (langjährig Versicherte) zählen auch Berücksichtigungszeiten mit, das wären dann ca. 12 Jahre (Geburt des ersten Kinds bis 10. Geburtstag des zweiten). Für die anderen Wartezeiten derzeit 4 Jahre (2 pro Kind), ab 2019 dann 5 Jahre.
Annaam 05.12.2018 | 19:37
Hallo Chi verstehe ich das richtig das ich somit auch mit 64 und 4 Monaten die 45 Jahre erreichen könnte?
Miriamam 05.12.2018 | 20:21
Hallo Rentenuschii, lieben Dank für Auskunft. Anders wäre besser gewesen aber nicht zu ändern Schönen Abend noch
W*lfgangam 05.12.2018 | 20:16
Hallo Anna, ja, ist möglich, da die komplette Zeit der Erziehung bis zum 10. Lbj. der Kinder etwaige Beschäftigungslücken abdeckt, auch bei den 45 Jahren. Im Endeffekt sind nur 2 Jahre Lücke (nach 14 Jahren wieder angefangen), einfach Rechnung daher: 1977 (17. Lbj.) + 45 = 2022 + 2 Jahre drauf = 2024 = 45 Jahre voll. Ist so natürlich 'unscharf dargestellt, da das genaue Geburtsdatum fehlt. In Ihrer Rentenauskunft - die Sie 2015 erstmalig erhalten haben sollten - steht so auf Blatt 4 oder 5 etwa der Abschnitt "Altersrente für besonders langjährig Versicherte". Da ist genau die bei Erstellung der Rentenauskunft erreichte Monatszahl (bis zur letzten erfassten Zeit/siehe Ende Versicherungsverlauf) der bisherigen Wartezeit dargestellt UND wie viele Monate noch an den 45 Jahren fehlen. Zettel nehmen, notwendige Monate ab 2014 (?) dazu zählen und Sie können so selbst ermittelt, wann die 45 Jahre genau erreicht werden. Oder machen es sich einfacher und fragen in der nächsten örtlichen Beratungsstelle nach, die sind für Zettelrechnen extra ausgebildet ;-) Gruß w.
Rentenuschiam 05.12.2018 | 20:16
Für die Wartezeit für die Rente für BESONDERS langjährig Versicherte von 45 Jahren zählen die Kinderberücksichtigungszeiten (10 Jahre/Kind) NICHT mit. Sie zählen aber, wie Chi schrieb, für die Wartezeit für (nur) langjährig Versicherte mit. Es handelt sich um 2 verschiedene Rentenarten. MfG
DRVam 05.12.2018 | 20:28
Zitat von Rentenuschi anzeigen
Das ist nicht korrekt. Für die 45jährige Wartezeit zählen auch Kinderberücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr eines Kindes mit. Nur so können auch Mütter die Kinder erzogen und bis zum 10. Lebensjahr eines Kindes nicht gearbeitet haben auch die Wartezeit für besonders langjährig Versicherte erfüllen.
Miriamam 05.12.2018 | 20:25
Was denn jetzt,Wolfgang schreibt doch ja ? Bin jetzt etwas verwirrt
W*lfgangam 05.12.2018 | 22:24
...die einen wissen solche simplen gesetzlichen Dinge eben, die andern gehen nochmal ins Jahr 2006 zurück und lassen sich zu den KiBÜZ/Wartezeiten nachschulen ...vielleicht fegt @Rentenuschi aber auch nur abends durch die DRV-Büros mit dem Lappen und generiert ihr Wissen wischenderweise aus rumliegenden Broschüren?? - da wird schon mal schnell an den wirklichen Krümeln vorbei gewischt ;-) Gruß w.
chiam 05.12.2018 | 22:02
Ja, für die Wartezeit von 45 Jahren auch.
Annaam 06.12.2018 | 09:12
Hab die Auflistung von RV rausgekramt und alle Daten sind da. Komme mit 64 Jahren und 4 Monaten tatsächlich hin mit Berücksichtigung der Kinder 12 Jahre, wenn richtig gerechnet Danke an Alle und schönen Nikolaustag
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