Hallo, Kraftikus,
gehen Sie bei der Rücknahme der beantragten med. Reha so vor, wie von „DRV“ beschrieben. Wir freuen uns für Sie, dass Sie sich nach der OP wieder so gut erholt haben und wünschen Ihnen für die geplante Ausbildung viel Erfolg!
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Hallo, Kraftikus,
gehen Sie bei der Rücknahme der beantragten med. Reha so vor, wie von „DRV“ beschrieben. Wir freuen uns für Sie, dass Sie sich nach der OP wieder so gut erholt haben und wünschen Ihnen für die geplante Ausbildung viel Erfolg!
Bei Volljährigkeit reicht eine kurze schriftliche Mitteilung nur mit Ihrer Unterschrift. Sonst ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.In dem Sie das der bewilligenden Stelle schriftlich mitteilen. Niemand wird zu einer Maßnahme gezwungen.Reicht da ein einfacher Brief in dem steht, dass ich die Reha aus persönlichen Gründen nicht antreten kann mit der Unterschrift von mir und der Person aus deren Krankenversicherung die Leistung bezogen wird? Oder muss noch mehr in diesen Brief?
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