Normalerweise wird über die Anerkennung von Kinderberücksichtigungszeiten immer gleichzeitig mit der Anerkennung der Kindererziehungszeiten entschieden. In dem mir bekannten Programm wird durch eine Fehlerprüfung verhindert, dass diese Entscheidung vergessen wird. Insoweit wundert es mich, dass die Berücksichtigungszeiten in Ihrem Fall fehlen.
Wenn jedoch die Berücksichtigungszeiten tatsächlich zu Unrecht nicht anerkannt wurden und mit diesen Zeiten die 35jährige Wartezeit erfüllt worden wäre, war die damalige Auskunft natürlich falsch. Da Sie jedoch "nur" eine telefonische Auskunft bekommen haben, sehe ich keine Chance, dass der Rentenbeginn Ihrer Ehefrau nachträglich in das Jahr 2014 verlegt wird. Ggf. besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Rente bereits ab dem Monat gezahlt wird, in dem Ihre Ehefrau die Rente beantragt hat.