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Experten-Antwort

Kinderberücksichtigungszeit fehlt

von Hausfrau29.07.2016 | 11:12
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Hallo, meine Frau hat Mitte 2014 tel.bei der Rentenversicherung nachgefragt ob sie als Schwerbehinderte mit 63 Jahren (dies wäre im Oktober 2014 gewesen) in Rente gehen kann. Ihr wurde mitgeteilt, ihr fehlten 20 Monate, sie könne erst im März 2017 Rente beanspruchen. Kürzlich erhielten wir den alljährlichen Rentenbescheid, wir stellten fest, dass dort zwar für unsere beiden Kinder je 2 Jahre Kindererziehungszeit anerkannt war, allerdings fehlte die zusätzliche Kinderberücksichtigungszeit da meine Frau 20 Jahre Hausfrau und für die Kinder da war. Dies war der Rentenversicherung auch bereits 2014 bekannt. Hätte meiner Frau nicht bereits 2014 Rente zugestanden? Was kann man machen? Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Normalerweise wird über die Anerkennung von Kinderberücksichtigungszeiten immer gleichzeitig mit der Anerkennung der Kindererziehungszeiten entschieden. In dem mir bekannten Programm wird durch eine Fehlerprüfung verhindert, dass diese Entscheidung vergessen wird. Insoweit wundert es mich, dass die Berücksichtigungszeiten in Ihrem Fall fehlen.

Wenn jedoch die Berücksichtigungszeiten tatsächlich zu Unrecht nicht anerkannt wurden und mit diesen Zeiten die 35jährige Wartezeit erfüllt worden wäre, war die damalige Auskunft natürlich falsch. Da Sie jedoch "nur" eine telefonische Auskunft bekommen haben, sehe ich keine Chance, dass der Rentenbeginn Ihrer Ehefrau nachträglich in das Jahr 2014 verlegt wird. Ggf. besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Rente bereits ab dem Monat gezahlt wird, in dem Ihre Ehefrau die Rente beantragt hat.

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2 Antworten

SuchenUndFragenam 29.07.2016 | 12:01
Da kann man eigentlich nur raten, schleunigst zu einer persönlichen (und eben nicht telefonischen) Rentenberatung zu gehen, um diese Dinge abklären zu lassen. Dann kann Ihre Frau möglicherweise direkt den Rentenantrag stellen und muss nicht bis 2017 warten. Rückwirkend zu 2014 allerdings kann sie den Antrag nicht stellen. (Jetzt darauf hinzuweisen, dass eine persönliche Beratung auch 2014 schon sinnvoll gewesen wäre - na ja...)
W*lfgangam 29.07.2016 | 18:55
Hallo Hausfrau, schauen Sie mal ans Ende der Anlage 'Versicherungsverlauf', die Berücksichtigungszeiten stehen unter den Versicherungszeiten, nicht _im_ Versicherungsverlauf. *) Und in der Rentenauskunft wird bereits vorne unter 'Wartezeit' eine Auflistung aller möglichen Arten von Versicherungszeiten vorgenommen, auch die aus Berücksichtigungszeiten noch für die 35 Jahre mitzuzählenden Monate. Nebenbei, wenn ggf. auch mit den schon anerkannten Berücksichtigungszeiten damals/Mitte 2014 nur lausige 20 Monate fehlten, warum ist dann nicht seit Anfang 2016 schon in Rente? 20 Monate eingezahlt und die 35 Jahre mit dem letzten Monat erreicht worden ...die 'Beratung' damals war 'Käse' - aber so was klärt man doch nicht telefonisch. Zudem war das nicht die erste Rentenauskunft, die sie erhalten hat – auf die fehlenden 20 Monate wäre man schon eher gestoßen, um die 35 Jahre _rechtzeitig_ aufzufüllen ...und die AR für Schwerbehinderte wäre schon längst auf dem Konto. *) Berücksichtigungszeiten wurden seit 1989 vorgemerkt, wenn die Sie die Erziehungszeiten beantragt haben. Bei Antrag davor wurde in der Tat nur die Pflichtbeitragszeit für Kindererziehung erfasst. Gruß w.
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