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Kinderberücksichtigungszeiten

von Paul12.01.2010 | 13:49
1072 Ansichten
4 Antworten

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ich bin Jahrgang 1945 und habe nach unserer Heirat im Jahr 1985 das Kind meines Mannes (geb. 1977) aus seiner früheren Ehe mit erzogen. Können diese Zeiten bei mir berücksichtigt werden? Die Kindesmutter bezog von 1992 bis zu Ihrem Tod 2005 eine Altersrente und erhielt bereits Kinderberücksichtigungszeiten in vollem Umfang bis 1987.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 12.01.2010 | 15:20

Der Aussage von Feli kann ich nur zustimmen.

3 Antworten

Feliam 12.01.2010 | 13:56
Wenn das Kind bei Ihnen im Haushalt gelebt hat, ist eine Anrechnung der Kinderberücksichtigungszeiten bei der leiblichen Mutter nicht richtig, da Sie und Ihr Ehemann sich um das Kind gekümmert haben. Ist das Kind allerdings bei Ihnen nur besuchsweise gewesen und hat bei der leiblichen Mutter gelebt, sind ihr auch die Zeiten gutzuschreiben.
Öhaam 12.01.2010 | 13:58
Haben Sie in dem entsprechenden Zeitraum (gem.Haushalt nach Eheschließung mit Kind) eine Lücke im Rentenkonto? Bringen Ihnen die Zeiten (Monate) etwas Konkretes (vorzeitiger Anspruch?) Wenn ja, dann setzten Sie alles daran diese KIBÜZ zu erhalten - wenn nein: lassen Sie die Dame in Frieden ruhen (auch wenn sie bewusst oder unbewusst einen teilweise unrichtigen Antrag gestellt hat!)
simpelam 12.01.2010 | 13:58
nein!
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