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Experten-Antwort

Kinderberücksichtigungzeit zuschreibung Rückwirkend beantragen

von haste nichts, kriegste nichts19.04.2021 | 21:13
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Meine Frage bezieht sich ausschließlich auf die Kinderberücksichtigungzeit! Sachverhalt: Unser Sohn, geboren Mai 1991, wurde durch die Mutter von Geburt bis einschließlich 7.1994 betreut. In diesem Zeitraum hat Sie nach Mutterschaftsurlaub ab 1.8.91- 30.11.93 Erziehungszeit gut geschrieben bekommen. Ab 1.8.1994 bis über Mai 2001 hinnaus habe überwiegend ich mich um den damals noch kleinen gekümmert. Dies wird auch von Seiten der Mutter so gesehen und bestätigt. In diesem Zeitraum haben wir auch noch zusammen gewohnt. Jetzt die Frage. Ist es heute überhaupt noch möglich, rechtens, einen Antrag zu stellen mir die Zeit vom 1.8.1994 bis Mai 2001 als Kinderberücksichtigungzeit zu zuschreiben? Ich würde mich sehr freuen eine Antwort zu diesem sehr selten beleuchtetem Thema bekommen zu können. Schon jetzt ganz herzlichen Dank an die Antworter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

sie können auch jetzt noch beantragen, dass die Kinderberücksichtigungszeiten Ihnen zugeordnet werden sollen. Eine Entscheidung darüber kann jedoch hier im Forum nicht getroffen werden, da viele Faktoren dabei eine Rolle spielen.

Grundsätzlich gilt Folgendes: nachdem eine übereinstimmende Erklärung über die Zuordnung damals nicht abgegeben wurde, können Sie nun erklären, dass das Kind von Ihnen überwiegend erzogen wurde. Dies wird jedoch nach objektiven Gesichtspunkten geprüft; wesentliches Kriterium ist die Verteilung der Erwerbstätigkeit der Eltern. Die alleinige Erklärung, dass sie das Kind überwiegend erzogen haben, ist nicht ausreichend.

Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger und lassen Sie sich dazu beraten. Klären Sie dies bereits vor oder spätestens mit der Rentenantragstellung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

haste nichts, kriegste nichtsam 19.04.2021 | 21:44
Ergänzung meiner Frage!!! Sorry war mal wieder zu schnell mit dem Abschicken meiner Frage. Sollte es möglich sein den Antag auf Kinderberücksichtigungzeit noch stellen zu können, Frage muss dies geschen bevor ein rentenantrag gestellt wird? Dank an alle die sich die Mühe machen Antworten zu finden, oder sie bereits Wissen und dieses Wissen teilen!
Klugpuperam 19.04.2021 | 22:26
Die (vergangenheitsbezogene) Feststellung der Kindererziehungszeiten (bzw. Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung) ist grundsätzlich möglich und sollte vor dem Rentenantrag erfolgen. Termin buchen und Details klären, ganz einfach.
Klugpuperam 19.04.2021 | 22:28
Ergänzung: Das "grundsätzlich" steht da nicht zufällig, aber das Forum ist nicht für Romane gemacht.
W°lfgangam 19.04.2021 | 22:26
Hallo haste nichts, kriegste nichts, erste Frage/pragmatisch gesehen - ohne auf die rechtlichen Möglichkeiten der Zuordnung von KEZ/BÜZ und etwaiger nachgehender Korrektur dazu einzugehen - welchen Wert versprechen Sie sich mit den BÜZ im eigenen Rentenkonto, um überhaupt den Hintergrund Ihrer Frage zu erkennen/was haben Sie während der BÜZ gemacht? Gruß w.
Tippam 20.04.2021 | 06:11
Ihre Ausführungen führen nur zu weiteren Fragen. Warum ist die Kindererziehungszeit erst ab dem 01.08. der Mutter zugeordnet worden? Bei Geburt im Mai müsste es der 01.06. sein. Wurden die Kinderberücksichtigungszeiten schon vollständig der Mutter zugeordnet, denn dann hätten Sie dieser Zuordnung ja in der Vergangenheit schon zustimmen müssen? Sie sehen, ohne detaillierte Angaben, kann man Ihre Frage im Forum nicht beantworten. Ich rate Ihnen daher, sich direkt vom zuständigen Rententräger beraten zu lassen, da dieser Einblick in Ihre Unterlagen hat.
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