Hallo,
sie können auch jetzt noch beantragen, dass die Kinderberücksichtigungszeiten Ihnen zugeordnet werden sollen. Eine Entscheidung darüber kann jedoch hier im Forum nicht getroffen werden, da viele Faktoren dabei eine Rolle spielen.
Grundsätzlich gilt Folgendes: nachdem eine übereinstimmende Erklärung über die Zuordnung damals nicht abgegeben wurde, können Sie nun erklären, dass das Kind von Ihnen überwiegend erzogen wurde. Dies wird jedoch nach objektiven Gesichtspunkten geprüft; wesentliches Kriterium ist die Verteilung der Erwerbstätigkeit der Eltern. Die alleinige Erklärung, dass sie das Kind überwiegend erzogen haben, ist nicht ausreichend.
Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger und lassen Sie sich dazu beraten. Klären Sie dies bereits vor oder spätestens mit der Rentenantragstellung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung