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Experten-Antwort

Kindererziehung in Polen

von Pola04.11.2021 | 15:34
749 Ansichten
10 Antworten
Ich, geb. 12.03.1958, lebte bis zum 18.11.1984 in Polen. Mir sind die Beschäftigungszeiten vom 05.09.1977-16.01.1981 nach dem DPRA anerkannt worden. Auch die Zeit vom 19.11.1984-28.05.1985 und vom 01.08.1986-25.11.1987 ist als Vertreibungsersatz anerkannt. Als Spätaussiedlerin habe ich ab 01.11.1993 Pflichtbeitragszeiten im Bundesgebiet. Für meine Kinder wurden auch Kindererziehungszeiten anerkannt: für das am 17.02.1981 geborene Kind vom März 1981-August 1983, das am 09.04.1983 geborene Kind vom Mai 1983 – Oktober 1985 und das bereits im Bundesgebiet am 10.07.1985 geborene Kind vom August 1985 – Januar 1988 und verlängert vom Februar bis August 1988 jeweils 30 Monate. Außerdem sind jeweils von der Geburt bis zum 10. Lebensjahr Kinderberücksichtigungszeiten anerkannt, also vom 07.02.1981-06.02.1991, vom 09.04.1983-08.04.1993 und vom 10.07.1985-09.07.1995. Auch die Zeiten der Schwangerschaft oder des Mutterschutzes für das erste Kind vom 17.01.-09.05.1981 (3 Wochen vor und 13 Wochen nach der Geburt) sowie das dritte Kind vom 31.05.-04.09.1985 (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) wurden anerkannt; zusätzlich sogar noch die Zeit vom 05.09.1985-09.01.1986 (bis zur 26. Woche nach der Geburt). Die entsprechende Zeit vom 19.03.-23.07.1983 für das zweite Kind (3 Wochen vor und 15 Wochen nach der Geburt) ist demgegenüber abgelehnt worden, weil „für diesen Zeitraum bereits Zeiten der Kindererziehung nach dem deutsch-polnischen Rentenabkommen vom 09.10.1975 anerkannt sind“. Diese Begründung verstehe ich nicht zumal doch beim ersten in Polen geborenem Kind und beim dritten Kind im Bundesgebiet geborenen Kind auch die Zeiten der Schwangerschaft bzw. des Mutterschutzes mit den Kindererziehungszeiten zusammentrifft. Völlig unverständlich ist für mich allerdings, dass zwar alle nach dem Abkommen anerkannten Zeiten vollständig (zu 100 %) berücksichtigt werden, der Kinderberücksichtigungsmonat Februar 1981 sowie die Kindererziehungsmonate März und Apr 1981 für das erste Kind sowie die Februar bis Mai 1988 für das dritte im Bundesgebiet geborene Kind jedoch nur mit dem Faktor 0,6. Die DRV-Bund konnte mir die Anlagen übersenden, jedoch die in den letzten beiden Absätzen genannten Unstimmigkeiten nicht erklären. Ob mir das wohl ein Spezialist des DRPRA erläutern kann?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.11.2021 | 07:23

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir einen solch umfangreichen Sachverhalt hier nicht auf die Schnelle lösen können, da dies eine mehrseitige Antwort nach sich ziehen würde.

Stellen Sie doch bitte Ihre konkreten Fragen direkt Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Dieser kann sich dann ausgiebig äußern.

9 Antworten

W°lfgangam 04.11.2021 | 19:40
Hallo Pola, die Differenzierung ist wirklich nicht mit 1-2 Sätzen zu erklären. Gehen Sie zunächst davon aus, dass die jetzige Anerkennung der Zeiten so richtig ist. In den Rechtsanweisungen zum FRG in Konkurrenz zum DPRA sind m. W. die 'merkwürdigen' Anrechnungsmodalitäten dargestellt. Gruß w.
Polaam 04.11.2021 | 21:29
W°lfgang schrieb

Hallo Pola,

die Differenzierung ist wirklich nicht mit 1-2 Sätzen zu erklären. Gehen Sie zunächst davon aus, dass die jetzige Anerkennung der Zeiten so richtig ist.

In den Rechtsanweisungen zum FRG in Konkurrenz zum DPRA sind m. W. die 'merkwürdigen' Anrechnungsmodalitäten dargestellt.

Gruß

w.

( ...KEZ in Polen /DPRA /FRG /polnische Versicherungszeiten /Umsetzung im dtsch. Rentenkonto...)
Hallo Pola, die Differenzierung ist wirklich nicht mit 1-2 Sätzen zu erklären. Gehen Sie zunächst davon aus, dass die jetzige Anerkennung der Zeiten so richtig ist. In den Rechtsanweisungen zum FRG in Konkurrenz zum DPRA sind m. W. die 'merkwürdigen' Anrechnungsmodalitäten dargestellt. Gruß w.
Mit anderen Worten: Sie sind gutgläubig und wissen es auch nicht.
Werner67am 05.11.2021 | 07:42
Wie W°lfgang schon sagte, ist der Sachverhalt kompliziert und schwierig zu erklären. Hier konkurieren nämlich die Vorschriften nach dem DPRA mit dem FRG, wobei jeweils das günstigere Recht anzuwenden ist. Im Ergebnis werden Monate, die nicht nach dem DPRA anrechenbar sind, nach dem FRG bewertet (das sehen sie dann an der Kürzung auf 60%). Kleinkinderbetreuungszeiten nach polnischem Recht kommen während eines Arbeitsverhältnisses als gleichgestellte Beschäftigungszeiten (nur) als Zeiten des Erziehungsurlaubs, des unbezahlten Urlaubs wegen Betreuung eines Kindes und der Arbeitsunterbrechung infolge Betreuung eines Kindes in Betracht. Dementsprechend sind die Zeiten, die mit 60% aufgeführt werden, höchstwahrscheinlich Kinderzeiten, die mit anderen Zeiten zusammentreffen (z.B. mit dem polnischen Mutterschutz) und deshalb nur nach dem FRG bewertet werden können. Was die Zeit von Februar bis Mai 1988 betrifft: nach meiner Rechnung gehört die noch zum 2. Kind. Sie haben ja das 2. Kind bekommen, bevor die Kindererziehungszeit vom ersten Kind abgelaufen war. Deswegen überschneiden sich die Kindererziehungszeiten vom 1. und vom 2. Kind in Polen um 4 Monate. Diese 4 Monate werde deshalb hinten drangehängt. "Hinten" heißt hier - nach Ablauf der Kindererziehungszeiten vom 3. Kind. (also ab Februar 1988). In dieser Zeit waren Sie zwar schon in Deutschland; da aber die Kindererziehung in den fraglichen 4 Monaten noch in Polen stattfand und nur verschoben wurde, bleiben es FRG-Zeiten (mit Kürzung auf 60%).
P.S.am 05.11.2021 | 12:13
Ist schon interessant, dass Laien glauben, man könnte das äußerst komplizierte Rentenrecht (hier auch Zeiten nach dem DPSVA) in wenigen Worten erklären, obwohl es es bei den einzelnen Rententrägern dafür sogar Sonderabteilungen gibt. Wenn schon, dann sollte man sich auch an diese wenden, aber sicher nicht an ein offenes Forum.
W°lfgangam 05.11.2021 | 19:54
Pola schrieb

( ...KEZ in Polen /DPRA /FRG /polnische Versicherungszeiten /Umsetzung im dtsch. Rentenkonto...)[/quote]

Hallo Pola,

die Differenzierung ist wirklich nicht mit 1-2 Sätzen zu erklären. Gehen Sie zunächst davon aus, dass die jetzige Anerkennung der Zeiten so richtig ist.

In den Rechtsanweisungen zum FRG in Konkurrenz zum DPRA sind m. W. die 'merkwürdigen' Anrechnungsmodalitäten dargestellt.

Gruß

w.[/quote]

Mit anderen Worten: Sie sind gutgläubig und wissen es auch nicht.

Hallo Pola, schon wissend, aber wie @Werner67 es schon ausführlicher dargestellt hat, ist das sehr speziell ...und hier nicht als zusätzliche/umfassende Feierabendnachleslektüre + Erklärung für den Individualfall - ohne Beratungsentgelt *g - darstellbar. Wie gesagt, die Maschine/Computer hat die Daten individuell ausgewertet - passt. Die Hinweise auf die selbst nachlesbaren Rechtsanweisungen der DRV muss ich nicht wiederholen/allgemeiner Einstieg hier: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Home/home_node… Gruß w.
Polaam 06.11.2021 | 14:47
W°lfgang schrieb

Hallo Pola,

schon wissend, aber wie @Werner67 es schon ausführlicher dargestellt hat, ist das sehr speziell ...und hier nicht als zusätzliche/umfassende Feierabendnachleslektüre + Erklärung für den Individualfall - ohne Beratungsentgelt *g - darstellbar.

Wie gesagt, die Maschine/Computer hat die Daten individuell ausgewertet - passt. Die Hinweise auf die selbst nachlesbaren Rechtsanweisungen der DRV muss ich nicht wiederholen/allgemeiner Einstieg hier:

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Home/home_node.html

Gruß

w.

Mit anderen Worten: Sie sind gutgläubig und wissen es auch nicht.
Hallo Pola, schon wissend, aber wie @Werner67 es schon ausführlicher dargestellt hat, ist das sehr speziell ...und hier nicht als zusätzliche/umfassende Feierabendnachleslektüre + Erklärung für den Individualfall - ohne Beratungsentgelt *g - darstellbar. Wie gesagt, die Maschine/Computer hat die Daten individuell ausgewertet - passt. Die Hinweise auf die selbst nachlesbaren Rechtsanweisungen der DRV muss ich nicht wiederholen/allgemeiner Einstieg hier: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Home/home_node… Gruß w.
@w*lfgang dann wissen Sie doch icherlich, warum die Maschine/der Computer die Zeit der Schwangerschaft und des Mutterschutzes bei meinem 1. und 3. Kind anrechnet, beim zweiten aber nicht. Bin ganz gespannt.
Königam 06.11.2021 | 15:04
Pola schrieb

Mit anderen Worten: Sie sind gutgläubig und wissen es auch nicht.[/quote]

Hallo Pola,

schon wissend, aber wie @Werner67 es schon ausführlicher dargestellt hat, ist das sehr speziell ...und hier nicht als zusätzliche/umfassende Feierabendnachleslektüre + Erklärung für den Individualfall - ohne Beratungsentgelt *g - darstellbar.

Wie gesagt, die Maschine/Computer hat die Daten individuell ausgewertet - passt. Die Hinweise auf die selbst nachlesbaren Rechtsanweisungen der DRV muss ich nicht wiederholen/allgemeiner Einstieg hier:

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Home/home_node.html

Gruß

w.[/quote]

@w*lfgang dann wissen Sie doch icherlich, warum die Maschine/der Computer die Zeit der Schwangerschaft und des Mutterschutzes bei meinem 1. und 3. Kind anrechnet, beim zweiten aber nicht. Bin ganz gespannt.

Hallo Pola, schon wissend, aber wie @Werner67 es schon ausführlicher dargestellt hat, ist das sehr speziell ...und hier nicht als zusätzliche/umfassende Feierabendnachleslektüre + Erklärung für den Individualfall - ohne Beratungsentgelt *g - darstellbar. Wie gesagt, die Maschine/Computer hat die Daten individuell ausgewertet - passt. Die Hinweise auf die selbst nachlesbaren Rechtsanweisungen der DRV muss ich nicht wiederholen/allgemeiner Einstieg hier: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Home/home_node… Gruß w.
@w*lfgang dann wissen Sie doch icherlich, warum die Maschine/der Computer die Zeit der Schwangerschaft und des Mutterschutzes bei meinem 1. und 3. Kind anrechnet, beim zweiten aber nicht. Bin ganz gespannt.
Nach längerer Wartezeit wird sich auch Ihre „Spannung“ lösen.
P.S.am 08.11.2021 | 11:39
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