Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenLiebe Teilnehmende am Forum,
bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll im Umgang miteinander. Abwertende Bemerkungen, persönliche Angriffe und Beleidigungen – oder auch aggressive Reaktionen auf Provokationen – sind keine angemessene Form der Kommunikation und helfen nicht bei der Klärung einer Sachfrage. Daher werden solche Kommentare von uns konsequent entfernt.
Allen einen schönen Tag und beste Grüße
Ihr Admin
Hallo Mutter Wossi,
die Zuordnung zum Rechtskreis ist abhängig vom Wohnsitz und kann sich daher von danebenliegenden Pflichtbeitragszeiten unterscheiden (z. B. Wohnsitz-West, Beschäftigungsort-Ost).
Weshalb die Kindererziehungszeiten für einen Zeitraum im Bundesgebiet und später dann als Kindererziehung im Beitrittsgebiet gespeichert wurden, kann aufgrund Ihren Angaben nicht nachvollzogen werden.
Ebenso ist unklar, warum die Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung jedoch dann ausschließlich im Beitrittsgebiet gespeichert wurden.
Wir empfehlen Ihnen diese Frage mit der Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers zu klären.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Danke KSC, das ist richtig. Admins geben keine rentenrechtlichen Antworten - das überlassen wir den Experten der Deutschen Rentenversicherung. Diese sind am Mo. wieder im Einsatz.
Ihr Admin
hmmm.... also ein Versicherungsverlauf ist ja die Historie, wie es wirklich war. Und beide Kinder sind vor 2014 geboren. Bis dahin gab es nur 30 Monate KEZ. Gearbeitet haben Sie in dieser Zeit parallel aber nur in West. Die KBZ (10 Jahre pro Kind) unterscheidet dann für weitere Berechnungen* wo die Kinder gelebt haben und eben auch, wo gearbeitet wurde (da ab 31. Monat dies dann wichtig ist/war). Da ihr erstes Kind noch keine Zehn Jahre alt war, als das 2. geboren wurde, verlängert sich der Gesamtzeitraum der 10 Jahre bis auch das 2. Kind das Alter erreicht hat (also Mai 2013). Die zusätzlichen 6 Monate KEZ (ab 2014) pro Kind werden dann gesondert ausgewiesen, wenn Ihre Rente tatsächlich berechnet wird. Würde man jede Gesetzänderung direkt in den Versicherungsverlauf einpflegen, dann wäre es ja keine Historie des Erwerbslebens mehr. Das sieht also alles völlig korrekt aus. *warten Sie mal ab, bis Sie eine Grundrentenberechnung erhalten, da wird es dann noch komplizierter, Sie werden Ihre reine Freude dran haben :-) Einen schönen Abend!Ansonsten wird ja im Fragebogen zu den Erziehungszeiten (V0800) speziell nach dem _Wohnort_ während der Erziehung gefragt, und nicht nach dem Arbeitsort – was von der DRV verifiziert worden sein sollte mit 'richtiger' Zuordnung. w.Eben drum. Und warum wird das dann im Versicherungsverlauf nicht auch so aufgeführt?
Schauen Sie doch bitte auf die Uhrzeit der Fragestellung (gestern 16:16 UHr) und überlegen dann in aller Ruhe, ob Ihre Kritik um 07:14 Uhr gerechtfertigt ist.Liebe Teilnehmende am Forum, bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll im Umgang miteinander. Abwertende Bemerkungen, persönliche Angriffe und Beleidigungen – oder auch aggressive Reaktionen auf Provokationen – sind keine angemessene Form der Kommunikation und helfen nicht bei der Klärung einer Sachfrage. Daher werden solche Kommentare von uns konsequent entfernt. Allen einen schönen Tag und beste Grüße Ihr AdminDann sollten Experten auch zeitnah die Frage sachlich beantworten, statt vorher nicht gewollte Antworten von Usern zu entfernen. Genau das würde, zumindest in der Masse, unnötige Kommentare anderer User verhindern. Eine sehr merkwürdige Verfahrensweise!
Wenn man als Admin Zeit hat Beiträge zu löschen, die man ja vorher auch lesen muss, kann man auch antworten oder etwa nicht @Schade?Dann sollten Experten auch zeitnah die Frage sachlich beantworten, statt vorher nicht gewollte Antworten von Usern zu entfernen. Genau das würde, zumindest in der Masse, unnötige Kommentare anderer User verhindern. Eine sehr merkwürdige Verfahrensweise!Schauen Sie doch bitte auf die Uhrzeit der Fragestellung (gestern 16:16 UHr) und überlegen dann in aller Ruhe, ob Ihre Kritik um 07:14 Uhr gerechtfertigt ist.
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