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Experten-Antwort

Kindererziehung OST oder WEST

von Mutter Wossi08.09.2022 | 16:16
617 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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In meinem Versicherungsverlauf sind von Juni 1995- Dezember 1997 unter der Überschrift „Allgemeine Rentenversicherung“ mehrere Monate mit „Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen wegen Kindererziehung“ aufgeführt. Für die Zeit ab Januar 1998 sind „Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen wegen Kindererziehung“ auch unter der Überschrift „Allgemeine Rentenversicherung – Zeiten im Beitrittsgebiet“ enthalten. Und jetzt kommt es: Unterhalb des Versicherungsverlaufs steht: "Im Versicherungskonto sind außerdem noch folgende Berücksichtigungszeiten gespeichert. -20.05.1995-31.05.2013 Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung im Beitrittsgebiet." Ich dachte immer, dass Kindererziehungszeiten, die ja gleichzeitig auch noch Berücksichtigungszeiten sind, entweder nur im Westen oder im Osten vorhanden sein können. Was stimmt denn nun? Wo liegt der Fehler?

3 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 09.09.2022 | 06:47

Liebe Teilnehmende am Forum,

bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll im Umgang miteinander. Abwertende Bemerkungen, persönliche Angriffe und Beleidigungen – oder auch aggressive Reaktionen auf Provokationen – sind keine angemessene Form der Kommunikation und helfen nicht bei der Klärung einer Sachfrage. Daher werden solche Kommentare von uns konsequent entfernt.

Allen einen schönen Tag und beste Grüße

Ihr Admin

Experten-Antwortam 09.09.2022 | 10:44

Hallo Mutter Wossi,

die Zuordnung zum Rechtskreis ist abhängig vom Wohnsitz und kann sich daher von danebenliegenden Pflichtbeitragszeiten unterscheiden (z. B. Wohnsitz-West, Beschäftigungsort-Ost).

Weshalb die Kindererziehungszeiten für einen Zeitraum im Bundesgebiet und später dann als Kindererziehung im Beitrittsgebiet gespeichert wurden, kann aufgrund Ihren Angaben nicht nachvollzogen werden.

Ebenso ist unklar, warum die Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung jedoch dann ausschließlich im Beitrittsgebiet gespeichert wurden.

Wir empfehlen Ihnen diese Frage mit der Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers zu klären.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Moderatoren-Antwortam 10.09.2022 | 00:36

Danke KSC, das ist richtig. Admins geben keine rentenrechtlichen Antworten - das überlassen wir den Experten der Deutschen Rentenversicherung. Diese sind am Mo. wieder im Einsatz.

Ihr Admin

17 Antworten

Berndam 08.09.2022 | 18:08
Haben Sie erst im Beitrittgebiet gewohnt und später im Beitrittsgebiet gearbeitet, aber nicht mehr gewohnt?
MiniJob neben Hauptarbeitam 08.09.2022 | 18:29
Bei mir ist das mit den Überschriften genau umgekehrt: Ich habe immer im Beitrittsgebiet gewohnt und dort eine Hauptbeschäftigung. Wenn ich daneben noch eine geringfügige Beschäftigung auch im Beitrittsgebiet ausgeübt habe, wird diese immer mit einer geänderten Bezeichnung (ohne den Zusatz im Beitrittsgebiet) ausgewiesen. Ständiges Hin und Her obwohl man doch weiß, dass geringfügige Beschäftigungen - egal wo ausgeübt - immer gleich behandelt werden. Nur mal so als Anregung für noch lesbarere Versicherungsverläufe
Abschlägeam 08.09.2022 | 18:44
Der 'Fehler liegt daran, dass Sie uns bisher noch nicht verraten haben, wann genau Ihre Kinder (es sind ja mindestens zwei) geboren wurden und ob in Ost oder West Wenn Sie das noch verraten, kann es Ihnen auch erklärt werden :-)
Mutter Wossiam 08.09.2022 | 19:01
Beide Kinder (geb. MAI 95 und JUN 03) sind im Osten geboren und auch dort erzogen worden. Ich habe aber von 1993 - 31.12.1997 im Westen gearbeitet. Bin gespannt auf Ihre Erklärung, warum die Kindererziehung bis Dez 1997 ohne den Zusatz "Beitrittsgebiet" - also wie im Westen - ausgewiesen ist. Und wo erkennt man, wie die DRV mit diesen widersprüchlichen Daten gerechnet hat?
W°lfgangam 08.09.2022 | 19:25
Nur eine Idee: Wohnort 18.05.1990? ...und/oder bereits vorher in den Westen geflüchtet? = Neee, eigentlich 'doofer' Gedanke von mir, da Geburten erst 1995 + 2003. Ansonsten wird ja im Fragebogen zu den Erziehungszeiten (V0800) speziell nach dem _Wohnort_ während der Erziehung gefragt, und nicht nach dem Arbeitsort – was von der DRV verifiziert worden sein sollte mit 'richtiger' Zuordnung. Vom Ergebnis her betrachtet: in 2 Jahren völlig egal, da es einheitliche Entgeltpunkte für Ost-/Westzeiten geben wird. Derzeit steht der 'Ostwert' bei 98,6 % ... Gruß w.
Abschlägeam 08.09.2022 | 20:53
Ansonsten wird ja im Fragebogen zu den Erziehungszeiten (V0800) speziell nach dem _Wohnort_ während der Erziehung gefragt, und nicht nach dem Arbeitsort – was von der DRV verifiziert worden sein sollte mit 'richtiger' Zuordnung. w.
Eben drum. Und warum wird das dann im Versicherungsverlauf nicht auch so aufgeführt?
hmmm.... also ein Versicherungsverlauf ist ja die Historie, wie es wirklich war. Und beide Kinder sind vor 2014 geboren. Bis dahin gab es nur 30 Monate KEZ. Gearbeitet haben Sie in dieser Zeit parallel aber nur in West. Die KBZ (10 Jahre pro Kind) unterscheidet dann für weitere Berechnungen* wo die Kinder gelebt haben und eben auch, wo gearbeitet wurde (da ab 31. Monat dies dann wichtig ist/war). Da ihr erstes Kind noch keine Zehn Jahre alt war, als das 2. geboren wurde, verlängert sich der Gesamtzeitraum der 10 Jahre bis auch das 2. Kind das Alter erreicht hat (also Mai 2013). Die zusätzlichen 6 Monate KEZ (ab 2014) pro Kind werden dann gesondert ausgewiesen, wenn Ihre Rente tatsächlich berechnet wird. Würde man jede Gesetzänderung direkt in den Versicherungsverlauf einpflegen, dann wäre es ja keine Historie des Erwerbslebens mehr. Das sieht also alles völlig korrekt aus. *warten Sie mal ab, bis Sie eine Grundrentenberechnung erhalten, da wird es dann noch komplizierter, Sie werden Ihre reine Freude dran haben :-) Einen schönen Abend!
W°lfgangam 08.09.2022 | 21:01
Hallo Mutter Wossi ich habe Ihren 'Fall' nicht bearbeitet/in den Versicherungsverlauf als mit Bescheid festgestellt/eingeklimpert. Richten Sie daher eine Anfrage an Ihre DRV - genauso so wie hier im Forum gefragt - DIE wird sich damit beschäftigen müssen :-) Gruß w. PS: Nochmal/pragmatisch gedacht/Vermeidung von Arbeitsaufwand *) ...bei in Kürze einheitlichen Rentenwerten Ost/West ist das eh Geschichte. Wann ist Ihr frühester Rentenbeginn? ...unterstellt, bei Erstgeburt erst 16 Jahre alt, wäre das frühestens im Jahre 2042 der Fall *g *) Und, nachhaltig/Ressourcen sparend gedacht, mach’ ich da jetzt kein Fass auf ;-)
Mutter Wossiam 08.09.2022 | 22:23
Zitat von Abschläge anzeigen
Lesen müsste man können und nicht nur drauflosschreiben und Dinge erwähnen (Grundrente), die gar nicht in Betracht kommen! Beide Kinder sind nach 1991 geboren, deshalb auch 36 Monate Kindererziehungszeit. Ja, der Versicherungsverlauf soll die Wirklichkeit darstellen, also Kindererziehung OST und dann Arbeitnehmerbeiträge West, jeweils im Wechsel. Und genau das ist ja nicht der Fall, wird aber offenbar bei dauernder Beschäftigung und Mini-Job ausschließlich im Osten so gehandhabt.
An die Adminsam 09.09.2022 | 07:14
Dann sollten Experten auch zeitnah die Frage sachlich beantworten, statt vorher nicht gewollte Antworten von Usern zu entfernen. Genau das würde, zumindest in der Masse, unnötige Kommentare anderer User verhindern. Eine sehr merkwürdige Verfahrensweise!
Mensch Berndam 09.09.2022 | 09:07
Eine respektvoller Anrede oder gar keine würde ich auch schätzen.
Schadeam 09.09.2022 | 09:23
Ist doch ganz einfach: eine Klärung erhalten Sie nur direkt über die Kollegen der Sachbearbeitung Ihres RV Trägers. Vielleicht wurde ja ein Fehler gemacht, kann ja passieren? Wenn Sie in den nächsten 1 oder 2 Jahren nicht in Rente gehen, können Sie auch unnötige Bürokratie vermeiden, weil diese Zuordnung ab 2024 keine Rolle mehr spielen sollte - ab dort sind die Ost- und die Westwerte angeglichen. So gesehen sollten Sie einfach überlegen ob es sich lohnt dieses "bürokratische Fass aufzumachen". Wenn die Klärung dennoch für Sie wichtig scheint, ist das selbstverständlich auch in Ordnung - aber das Forum kann es halt nicht klären.
Mutter Wossiam 09.09.2022 | 13:19
Ganz einfach: Völlig unzureichende Darstellung im Versicherungsverlauf, die doch besser werden sollten. Da kann die Sachbearbeitung auch nicht helfen. Das ist eine Frage der Datenverarbeitung und der verwirrenden Darstellung in den neuen Verläufen.
Schadeam 09.09.2022 | 09:26
Liebe Teilnehmende am Forum, bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll im Umgang miteinander. Abwertende Bemerkungen, persönliche Angriffe und Beleidigungen – oder auch aggressive Reaktionen auf Provokationen – sind keine angemessene Form der Kommunikation und helfen nicht bei der Klärung einer Sachfrage. Daher werden solche Kommentare von uns konsequent entfernt. Allen einen schönen Tag und beste Grüße Ihr Admin
Dann sollten Experten auch zeitnah die Frage sachlich beantworten, statt vorher nicht gewollte Antworten von Usern zu entfernen. Genau das würde, zumindest in der Masse, unnötige Kommentare anderer User verhindern. Eine sehr merkwürdige Verfahrensweise!
Schauen Sie doch bitte auf die Uhrzeit der Fragestellung (gestern 16:16 UHr) und überlegen dann in aller Ruhe, ob Ihre Kritik um 07:14 Uhr gerechtfertigt ist.
Merkwürdige Argumentation am 09.09.2022 | 20:33
Zitat von Schade anzeigen
Dann sollten Experten auch zeitnah die Frage sachlich beantworten, statt vorher nicht gewollte Antworten von Usern zu entfernen. Genau das würde, zumindest in der Masse, unnötige Kommentare anderer User verhindern. Eine sehr merkwürdige Verfahrensweise!
Schauen Sie doch bitte auf die Uhrzeit der Fragestellung (gestern 16:16 UHr) und überlegen dann in aller Ruhe, ob Ihre Kritik um 07:14 Uhr gerechtfertigt ist.
Wenn man als Admin Zeit hat Beiträge zu löschen, die man ja vorher auch lesen muss, kann man auch antworten oder etwa nicht @Schade?
Schadeam 09.09.2022 | 21:52
Der Administrator muss ja nicht unbedingt im rentenrecht daheim sein.....oder?
KSCam 09.09.2022 | 22:05
Unpassende Beiträge löscht ein Redakteur von ihre Vorsorge, das ist aber kein Rentenexperte und damit kann er nicht inhaltlich antworten. Alles klar?
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