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Experten-Antwort

Kindererziehung -Teilrente

von Jonny07.05.2017 | 09:35
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wird die Rentenversicherung bei Wahl einer prozentualen Teilrente auch die Entgeltpunkte für Kindererziehung mit dem entsprechenden prozentualen Anteil ausweisen. Denn nur so kann die Krankenversicherung ja feststellen, ob der Rententeil ohne die EP für die Kindererziehung unter dem Siebtel für eine Familienversicherung liegt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Über die Familienversicherung nach §10, Abs.1, Nr.5 SGB V entscheidet die Krankenkasse. Der Nachweis über die Höhe der Gesamteinkünfte, also ggf. neben der gesetzlichen Rente noch andere anrechenbare Einkünfte, obliegt dem Familienmitglied der weiterhin familienversichert bleiben will. Die Krankenkasse erhält vom Rententräger eine Meldung über den Beginn, die Leistungsart und die Höhe der Rente (§205 SGB V). Da der Teilrentenbezug rechtlich keine neue Regelung darstellt, ergibt sich von der Meldeform eigentlich keine Änderung.

Weiterführende Infos unter: http://www.finkenbusch.de/wp-content/uploads/2011/08/Einheitliche-Grunds%C3%A4tze-zum-Meldeverfahren-bei-Durchf%C3%BChrung-der-Familienversicherung.pdf

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Fastrentneram 07.05.2017 | 13:54
Interessante Frage! Was sagt denn die Krankenkasse dazu, die ja hier letztendlich Entscheidubgsträger ist?
W*lfgangam 07.05.2017 | 22:15
Hallo Jonny, warum nicht?! Auch bisher wurden sogar gedeckelte und/oder gekürzte EP KEZ bei Teilrentenbezug richtig ausgewiesen - das sollte dann wohl auch bei den 'neuen' Teilrenten gelingen. Einfach eine weitere IF-THEN-ELSE-Schleife ins Programm gemeißelt ;-) Das 'Chaos' bei rückwirkender Spitzabrechnung für die KV will ich mir gar nicht vorstellen - wenn der Grenzwert plötzlich über-/unterschritten wird. Gruß w.
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