Hallo Bauer,
die Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten werden ausschließlich in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt.
Den Antragsvordruck finden Sie unter folgendem Link:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_C2FEE2B22B1138EA05E389B460BA407E.cae03/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0800.html