Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Kindererziehungsgeld nachträglich als 80 jährige Person beantragen

von Wolkenreiter15.01.2022 | 19:33
621 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Meine 80 jährige Schwiegermutter hat eine geringe Altersrente, da 6 Jahre gearbeitet und danach Hausfrau. Sie hat 3 Kinder erzogen. Dies ist bisher "nicht" in der Altersrente berücksichtigt. Hat sie Anspruch auf Kindererziehungsgeld für Ihre 3 Kinder, die nach 1962 geboren wurden? Das würde ihre geringe Rente aufbessern.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wolkenreiter,

sofern die Voraussetzungen für die Anerkennung von Kindererziehungszeiten vorliegen (das kann im Forum pauschal nicht beantwortet werden), würden diese Zeiten die Rente Ihrer Schwiegermutter entsprechend erhöhen.

Zur Klärung wenden Sie sich am besten unter Angabe der Versicherungsnummer der Schwiegermutter an den zuständigen Rentenversicherungsträger und beantragen die Berücksichtigung der Zeiten für die drei Kinder.

Der Rentenversicherungsträger wird dann prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und in diesem Fall die Rente Ihrer Schwiegermutter unter Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten neu berechnen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Schadeam 15.01.2022 | 22:30
Wenn die Kinder in den ersten 2,5 Jahren in D erzogen wurden, sollte der Anspruch bestehen. Wobei sich die Frage stellt warum die Dame das nicht schon längst bezieht - die Kindererziehungszeiten gibt es doch schon seit 35 Jahren. So gesehen wurde die Dame doch schon beim Altersrentenantrag mit 65 nach Kindern gefragt. Die wird doch damals die Frage nach Kindern nicht mit "nein" beantwortet haben? Möglichst gleich am Montag bei der DRV anrufen und das klären.
Versäumnisam 16.01.2022 | 07:30
Wenn, dann hat es die Mutter versäumt dies bei der Antragstellung anzugeben!
Janaam 16.01.2022 | 00:06
Sofern die Frage da wirklich steht, bei meiner Mutter wurde auch ein Kind vergessen. Trotz vorheriger Kontenklärung. Fehler passieren.
Schadeam 16.01.2022 | 07:46
zu überlegen wo ein Fehler gemacht wurde (Kunde oder DRV?) bringt keinen weiter. Aber gerade beim Thema Kinder und Kontenklärung dürfte eigentlich nichts anbrennen. Die Frau gibt alle Kinder mit Name und Geburtsdatum an und im Bescheid stehen dann alle Kinder mit Namen und Geburtsdatum drin. Wenn ich als Kundin also 3 Kinder (Karl, Heinz, Fritz) angegeben habe, sollte es mir im Bescheid auffallen wenn dort "Karl" fehlt, oder? Und dann sollte ich nachfragen - seis drum, bei der Kontenklärung ist es letztlich egal - beim Rentenbescheid möglicherweise "dumm gelaufen" und wenn ich zu spät komme, bestraft mich das Leben.
Schadeschadeam 16.01.2022 | 14:33
Schade kann es mal wieder nicht lassen zu kommentieren warum die 80 jährige Dame irgendwann irgend etwas nicht angegeben hat. Wäre wirklich schön wenn er einfach nur die Fragen beantwortet.
Wolkenreiteram 16.01.2022 | 14:52
Danke für euren reichhaltigen Reaktionen. Es ging wirklich nur um eine kleine Antwort.
W°lfgangam 16.01.2022 | 16:10
hmm ...mit Einführung 1986 der Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung und gleichzeitig der "Trümmerfrauenrente" als Kindererziehungsleistung für 65 und ältere Mütter kam es hin und wieder zu Kindern aus 'Überraschungseiern', die bisher nicht 'bekannt' waren ...und nicht/weiterhin in jedem Rentenfall freiwillig aufgedeckt worden sind ;-) Hier, 80 Jahre alt, 1995/96 Regelaltersgrenze erreicht und erst dann in Rente (von einem uralten BU/EU-Fall mal abgesehen), scheint irgendetwas 'schief' gelaufen zu sein ...sofern nicht (wieder) der 'Spätaussiedlersohn' nachfragt, warum seine Mutter/ § 7/8 nicht auch die KEZ rentensteigernd bekommt rein Auslandserziehung nicht anrechenbar ist. Gruß w. PS: "Dies ist bisher "nicht" in der Altersrente berücksichtigt." -> VERSICHERUNGVERLAUF aus dem Rentenbescheid wirklich gecheckt? PPS: wie hoch ist die Rente? Viel zu viele Mutmaßungen, die nur individuell nachgefragt/geklärt werden können!
Schadeam 16.01.2022 | 16:30
Was wollen Sie denn? Ich habe die Frage doch beantwortet! Bitte alles lesen und nicht nur den Teil der Antwort, den Sie kritisieren wollen. Und was trägt Ihr Beitrag eigentlich zur Klärung bei? PS: Wenn die Dame heute 8o ist, ist sie Jahrgang 41 oder 42; dann war sie als das Kindergesetz kam gerade mal 45 und damit lange keine alte Frau sondern im besten Alter. Und hatte bis zum Regelalter irgendwann um 2006 schlappe 20 Jahre Zeit. Darf man doch erwähnen, oder?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026