Hallo Wolkenreiter,
sofern die Voraussetzungen für die Anerkennung von Kindererziehungszeiten vorliegen (das kann im Forum pauschal nicht beantwortet werden), würden diese Zeiten die Rente Ihrer Schwiegermutter entsprechend erhöhen.
Zur Klärung wenden Sie sich am besten unter Angabe der Versicherungsnummer der Schwiegermutter an den zuständigen Rentenversicherungsträger und beantragen die Berücksichtigung der Zeiten für die drei Kinder.
Der Rentenversicherungsträger wird dann prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und in diesem Fall die Rente Ihrer Schwiegermutter unter Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten neu berechnen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung