Hallo Chris,
Sie als Beamter sind bei der Anrechnung der Kindererziehungszeiten etc. in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen, da es im Pensionsrecht eine ähnliche Regelung gibt.
Die Mutter des Kindes ist im Versorgungswerk versichert. Dort gibt es keine adäquate Regelung für die Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Daher werden für Mitglieder der Versorgungswerke diese Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Dies ist unabhängig davon, ob und wie lange die Mutter in den ersten 36 Kalendermonaten nach der Geburt nicht gearbeitet hat.
D.h. bei zwei Kindern ergeben sich 6 Beitragsjahre und somit schon ein Rentenanspruch, ohne weitere Einzahlungsmonate.
Die Zeiten der Kindererziehung können zeitgleich nur für ein Elternteil anerkannt werden. Also entweder für Sie bei Ihrem Dienstherrn oder für die Mutter in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Inwieweit die Fristen zur Abgabe der Erklärung bei Ihrem Dienstherrn noch offen sind, klären Sie bitte dort.