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Experten-Antwort

Kindererziehungszeit bei Beamten und Ärzten

von Chris07.07.2019 | 12:20
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23 Antworten

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Moin, meine Freundin und ich haben vor kurzem unser erstes Kind bekommen und kurz danach bekam meine Freundin das Schreiben der Rentenversicherung mit der Information, dass die Kindererziehungszeit für die Rentenversicherung automatisch der Mutter zugeordnet wird, es sei denn, eine übereinstimmende Erklärung würde abgeben. Ich selbst bin Beamter, meine Freundin ist Ärztin, damit zahlen wir also beide nicht in die Rentenversicherung ein. Aus diesem Grund haben wir das Schreiben zunächst beiseite gelegt, da ich dachte, dass das für uns ohnehin keine Rolle spielen würde. Nun habe ich aber gelesen, dass es für Beamte (Niedersachsen) eine ähnliche Regelung gibt und auch hier Kindererziehungszeiten für eine spätere Pension berücksichtigt werden können. Für Ärztinnen/Ärzte, die ins Versorgungswerk einzahlen gibt es das aber nach meinem Kenntnisstand nicht. Nun habe ich mir gedacht, dass es in diesem Fall ja clever wäre, die Kindererziehungszeit mir zurechnen zu lassen, damit das überhaupt irgendeine Berücksichtigung findet. Mein Verständnis ist also, dass wir, wenn die Kindererziehungszeit bei der Mutter "belassen" würden, wir keinerlei Vorteile hätten, wenn wir sie mir als Beamtem zuordnen, aber möglicherweise ein Vorteil bei der Pension entsteht. Nun bin ich mir aber total unsicher, ob ich das richtig verstanden habe und finde die Informationen aus dem Netz dazu auch relativ verwirrend. Kann mir jemand helfen, ob ich das richtig verstanden habe? Herzlichen Dank! Chris

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Chris,

Sie als Beamter sind bei der Anrechnung der Kindererziehungszeiten etc. in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen, da es im Pensionsrecht eine ähnliche Regelung gibt.

Die Mutter des Kindes ist im Versorgungswerk versichert. Dort gibt es keine adäquate Regelung für die Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Daher werden für Mitglieder der Versorgungswerke diese Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Dies ist unabhängig davon, ob und wie lange die Mutter in den ersten 36 Kalendermonaten nach der Geburt nicht gearbeitet hat.

D.h. bei zwei Kindern ergeben sich 6 Beitragsjahre und somit schon ein Rentenanspruch, ohne weitere Einzahlungsmonate.

Die Zeiten der Kindererziehung können zeitgleich nur für ein Elternteil anerkannt werden. Also entweder für Sie bei Ihrem Dienstherrn oder für die Mutter in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Inwieweit die Fristen zur Abgabe der Erklärung bei Ihrem Dienstherrn noch offen sind, klären Sie bitte dort.

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22 Antworten

Schlaubiam 07.07.2019 | 13:24
Als Beamter ist man von der Anerkennung der Kindererziehungszeiten ausgeschlossen. Die evt. Anerkennung bei der Pension ist Sache des jeweiligen Dienstherrn und nicht der RV.
Hallo.am 07.07.2019 | 14:00
Die Erziehungszeit kann dem Beamten zugeordnet werden. Wenn der Beamte auch ein Rentenkonto hat bekommt er das auf dem Rentenkonto ausgeglichen. Wenn das nicht geht gibt es zu der Pension einen Kindererziehungszuschlag. Das wird aber alles auf den Höchstsatz Deiner Pension angerechnet. Die Beechnung ist bei Bund und vielen Ländern unterschiedlich. Was und ob etwas dabei raus kommt entscheidet sich aber erst im Pensionsfall. Steht aber genau in Deinem Beamtenversorgungsgesetz.
KSCam 07.07.2019 | 14:01
Sie als Beamter sind bei der DRV ausgeschlossen, Ihre Frau als Ärztin nicht - soweit ist alles klar. Wie die Regelungen in der Beamtenversorgung Ihres Dienstherrn sind und ob Sie als Mann im System der Beamtenversorgung von der Kindererziehung profitieren können, wenn die Frau die Kinder bereits bei der DRV anerkannt hat - das muss Ihnen Ihr Diestherr beauskunften, das ist nicht Sache der DRV. So gesehen müssen Sie erst Ihren Dienstherrn befragen bevor ein DRV mitarbeiter hier beratend tätig werden kann.
Chrisam 07.07.2019 | 14:02
Richtig, soweit habe ich das auch verstanden. Und kann mir jemand die Frage beantworten, ob es eine Auswirkung auf die Erklärung zur Kindererziehungszeit meiner Freundin in der Rentenversicherung hat, wenn ich gegenüber meines Dienstherrn für die Pension Kindererziehungszeit geltend mache? Ich hatte nämlich verstanden, dass sich das gegenseitig ausschließt, aber sicher bin ich nicht.
Chrisam 07.07.2019 | 14:07
Zitat von Chris anzeigen
Da inzwischen neue Antworten dazugekommen sind, präzisiere ich die Frage nochmal: Ich weiß von meinem Dienstherrn, dass ich dort Kindererziehungszeit für die Pension geltend machen kann. Das hat ja per se erstmal nichts mit der DRV zu tun. Ist meine Freundin damit automische bei der DRV raus, wenn ich das tue? Ganz vielen Dank schonmal für die bisherigen Antworten!
KSCam 07.07.2019 | 14:18
Ja dann ist die Freundin kindertechnisch raus bei der DRV. Genau das wird unter Ziffer 12 im Fragebogen V0800 abgefragt, ob der Partner eine Erklärung abgegeben hat, dass er die Kindererziehungszeit bekommen soll.
KSCam 07.07.2019 | 14:18
Ja dann ist die Freundin kindertechnisch raus bei der DRV. Genau das wird unter Ziffer 12 im Fragebogen V0800 abgefragt, ob der Partner eine Erklärung abgegeben hat, dass er die Kindererziehungszeit bekommen soll.
Chrisam 07.07.2019 | 18:27
Vielen Dank für die Antworten! Noch eine Nachfrage: Angenommen, wir unternehmen nichts und belassen damit die Kindererziehungszeit bei der Mutter. Sie zahlt ihr leben lang nichts in die Rentenversicherung ein, sondern stets nur ins Versorgungswerk. Aber es kommt irgendwann ein zweites Kind, sodass eine weitere Kindererziehungszeit addiert werden kann. Bedeutet das nun automatisch, dass sie im Rentenalter Geld aus der Rentenversicherung abrufen kann? Gelten die 3 Jahre Kindererziehungszeit immer oder muss man diese Zeit tatsächlich nicht gearbeitet haben? Was ist, wenn man 2 der 3 Jahre arbeitet und in der Zeit ins Versorgungswerk einzahlt? Danke für die Hilfe!
W°lfgangam 07.07.2019 | 19:55
Zitat von Chris anzeigen
Hallo Chris, sofern Ihre Frau bis zum Beginn Ihres Beschäftigungsendes im Versorgungswerk versichert ist, wird Sie niemals 'Kontakt' mit der DRV haben/hier die Kindererziehungszeiten nicht angerechnet bekommen = daraus keinen Rentenanspruch erhalten. Und Sie = Beamter ...wie die Anrechnung von möglichen Erziehungszeiten für Kinder in der Pension/dem Versorgungssatz berücksichtigt werden kann, wurde bereits dargestellt. Auch hier hilft nur eine 'gemeinsame Erklärung' zu Ihren Gunsten die Erziehungszeiten in Ihren 'Versorgungszeiten' zu platzieren - mag ja sein, dass Sie Ihre Beschäftigungszeit mal deutlich nach unten fahren, um über diesen Weg einen zeitlichen Ausgleich/höheren Versorgungssatz zu erhalten. Wie das geht/Fristen, erklärt Ihnen ihre Dienststelle. Gruß w.
Hallo.am 07.07.2019 | 19:18
Extra für Schlaubi. §50a im Beamtenversorgungsgesetz für den Bund. ) Hat ein Beamter ein nach dem 31. Dezember 1991 geborenes Kind erzogen, erhöht sich sein Ruhegehalt für jeden Monat einer ihm zuzuordnenden Kindererziehungszeit um einen Kindererziehungszuschlag. Dies gilt nicht, wenn der Beamte wegen der Erziehung des Kindes in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig (§ 3 Satz 1 Nr. 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch) war und die allgemeine Wartezeit für eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt ist.
KSCam 07.07.2019 | 20:00
lieber @w*lfgang, aber wenn noch ein 2. Kind kommt hätte die Ärztin mit 6 Jahren Rentenbeiträgen einen Rentenanspruch von knapp 200 €........oder ein Kind und 2 Jahre den Mindestbeitrag......... :)
Chrisam 07.07.2019 | 21:34
Okay, und ist es dafür erforderlich, dass sie tatsächlich 6 Jahre nicht arbeitet oder kann man in der Zeit so viel arbeiten, wie man möchte und kriegt am Ende trotzdem die (geschätzten) 200 Euro raus?
KSCam 07.07.2019 | 22:39
Nein, die Ärztin kann auch arbeiten und in die Ärzteversorgung einzahlen. Sie würde trotzdem bei der DRV die Kinderzeiten bekommen.
Chrisam 09.07.2019 | 11:06
Nochmal vielen Dank für die Antworten! Ich bin jetzt ein bisschen schlauer ;)
W°lfgangam 10.07.2019 | 21:33
*schäm - natürlich stimmt das so, da habe ich etwas zu kurz gedacht. THX für den Hinweis sehr geschätzter KSC :-) Gruß w.
Bestands EMRam 11.07.2019 | 13:51
Und mir als Bestandsrentner wird nach 37 Jahren Einzahlung die Zurechnungszeit nicht so zuerkannt wie bei den neuen EMR obwohl dies auch nur 200€ ausmachen würde. Aber wie sagen die Politiker für die Bestandsrentner ist kein Geld vorhanden aber für reiche Ärztinnen und noch dazu Beamtenfrau schon obwohl die nicht in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Bestands EMRam 11.07.2019 | 14:10
Und mir als Bestandsrentner wird nach 37 Jahren Einzahlung die Zurechnungszeit nicht so zuerkannt wie bei den neuen EMR obwohl dies auch nur 200€ ausmachen würde. Aber wie sagen die Politiker für die Bestandsrentner ist kein Geld vorhanden aber für reiche Ärztinnen und noch dazu Beamtenfrau schon obwohl die nicht in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Und was hat die Jammerei mit der Frage zu tun? Eine "Beamtenfrau" hat durchaus ein eigenes Versicherungsleben!!
Aber in diesen Fall zahlt doch die Beamtenfrau in die Versorgung der Ärzte ein.
Aufkläreram 11.07.2019 | 17:46
Zitat von Bestands EMR anzeigen
Der Gesetzgeber darf völlig legitim Stichtagsregelungen treffen ohne Sie vorher um Erlaubnis zu bitten. Ob Sie das gedanklich nachvollziehen können oder nicht, darf dem Gesetzgeber völlig egal sein. FG
KSCam 11.07.2019 | 18:48
Werter @Bestandsrentner, missgönnen Sie einer Ärztin die ihre Kinder in D großgezogen hat, dass diese Frau (wie jede andere Frau)irgendwoher Kindererziehungszeiten anerkannt bekommt? Warum? Etwa nur aus Frust weil Ihnen die Regelungen mit der Zurechnungszeit nicht gefallen? Aber nein, Sie wollen ja nur Ihr Lieblingsthema wieder mal einbringen auch wenn das zu der Frage nun wirklich nicht passt.
Chrisam 16.07.2019 | 20:18
Moin, jetzt habe ich doch noch eine Nachfrage, auch bezogen auf den kleinen Rant hier... Ist es mit der Vorgehensweise "Als Ärztin zwei Kinder, also 6 Jahre Kindererziehungszeit aus der Rentenversicherung zu bekommen und gleichzeitig nach der Geburt zügig wieder zu arbeiten und deswegen mit wenig Einschnitten aus dem Versorgungswerk leben zu müssen" tatsächlich möglich, mehr Geld im Alter zu bekommen als mit der Vorgehensweise "Als Ärztin ohne Kinder die ganze Zeit Vollzeit zu arbeiten und so die Maximalversorgung aus dem Versorgungswerk zu bekommen"? Ich weiß, dass die Expertise in diesem Forum sich um die Rentenversicherung und nicht um das Versorgungswerk dreht, aber vielleicht weiß das ja trotzdem jemand oder kann es grob abschätzen. Und nein, bevor hier ein Shitstorm losbricht, es geht mir nicht darum, das System zu melken, sondern es interessiert mich einfach grundsätzlich. Danke für die Hilfe!
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