Bereits zum 01.07.1998 wurde das Zusammentreffen von Kindererziehungszeiten mit sonstigen Beitragszeiten neu geregelt. Danach werden zu den Entgeltpunkten für Kindererziehungszeiten die sonstigen Beitragszeiten addiert. Die sich hieraus ergebende Summe wird allerdings nur bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.