Hallo Heidi,
zu 1) ja, wie bereits von „Schade“ beantwortet.
zu 2) bei der Frage des Einkommens geht es in erster Linie darum, ob Sie mehr als geringfügig selbständig waren und daher die bis zu 10 Jahren Kinderberücksichtigungszeiten nicht anerkannt bekommen.
Hiervon zu unterscheiden, ist die Frage, ob und als was Sie sich selbständig gemacht haben, und ob Sie eventuell als Selbständiger versicherungspflichtig sind und Beiträge zu zahlen haben.