Hallo,
so wie Sie es mitteilen, wurden die Zeiten der Kindererziehung im Versicherungskonto der Großmutter angerechnet und sind in der Rente berücksichtigt worden. Die Zuordnung der Erziehungszeiten erfolgte vermutlich durch die durch Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung, d. h. auch die Kindesmutter hat vermutlich der Zuordnung zugestimmt. Insofern sollten die Kindererziehungszeiten zutreffend berücksichtigt worden sein und sich direkt auf die Rentenhöhe auswirken.
Mit freundlichen Grüßen