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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten

von Andy07.02.2017 | 11:44
1024 Ansichten
4 Antworten

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Eine Nachbarin erzählte mir, dass die Erziehungszeiten für ihr erstes Kind, warum auch immer, ihrer Mutter, also der Großmutter zugerechnet wurde, die auch hierfür eine entspr. höhere Rente erhält. Nachdem die Mutter damals Alleinerziehend und berufstätig war, wurde das Kind bis zum Besuch der Kita auch von der Großmutter betreut. Nach der Heirat lebte das Kind ganz normal im Haushalt der Mutter. Das Kind ist mittlerweile selbst verheiratet mit eigenem Haushalt und hat Kinder. Erfolgt rentenrechtlich die Zuordnung des Kindes jetzt bei der Großmutter bis zu deren Ableben und danach erfolgt überhaupt keine Zuordnung mehr, oder wie ist das geregelt? Mit einem Alter von ca. 3 Jahren lebte das Kind ja bei seiner Mutter. Ich habe der Frau gesagt, dass ich mich mal versuchen werde, dazu Informationen zu bekommen. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

so wie Sie es mitteilen, wurden die Zeiten der Kindererziehung im Versicherungskonto der Großmutter angerechnet und sind in der Rente berücksichtigt worden. Die Zuordnung der Erziehungszeiten erfolgte vermutlich durch die durch Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung, d. h. auch die Kindesmutter hat vermutlich der Zuordnung zugestimmt. Insofern sollten die Kindererziehungszeiten zutreffend berücksichtigt worden sein und sich direkt auf die Rentenhöhe auswirken.

Mit freundlichen Grüßen

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3 Antworten

=//=am 07.02.2017 | 12:47
Ja. Die Kindererziehungszeiten wurden seinerzeit verbindlich bei der Großmutter angerechnet. Dazu wird in der Regel auch die Kindesmutter befragt. Die Mutter müßte das doch mitbekommen haben!? Und sie war wohl damit einverstanden.
W*lfgangam 07.02.2017 | 19:59
Hallo Andy, eine einmal getroffene Zuordnung ist grundsätzlich unwiderruflich *). Die Erziehungszeiten (rentenwirksam sind die ersten beiden Jahre) können nicht nach Gutdünken hin- und hergetauscht werden 'Omi tot, ach ...jetzt ist die Mutti/der Papi, die Tante, der Nachbar dran die Erziehungszeit ins Rentenkonto zu 'übernehmen' - und Omis Arbeitszeiten übertragen wir gleich mit, die braucht sie ja nicht mehr ;-) Die Erziehungszeit ist Zeit- und Personengebunden, Sie können den Drops nur 1x lutschen. *) ansonsten müsste Omi ja bei 'falscher' Zuordnung die Rententeile dafür zurückzahlen – oder nach Ableben die Sondernachrechtsnachfolger/Erben. Gruß w.
Andyam 08.02.2017 | 07:40
Danke allen für die hilfreichen Antworten. @Wolfgang Sie haben natürlich völlig recht, danke auch Ihnen, dass Sie es so anschaulich geschildert haben.
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