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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten

von Andreas Amsel02.01.2015 | 12:45
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6 Antworten

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Hallo, meine Frau hat am 31.12.2014 ein Anschreiben bekommen, in dem ungeklärte Zeiten angegeben worden sind. Dies betrifft die Kindererziehungszeit für unsere gemeinsame Tochter für die Zeit vom 11.10.1994 bis 14.08.1997. Sie hat die Formulare V100, V800 und V410 bekommen. Im Formular V100 steht Punkt 13: Bestätigung der Pesonenstandsdaten! So wie im Formular V800 (Antragsteller und Kind)! Meine Frage lautet: müssen meine Frau und meine Tochter zum Bürgerbüro und sich die Formulare abstempeln lassen? Oder reicht es die Formulare unterschrieben zurück zu senden? Da ich telefonisch keinen erreichen kann, versuche ich es auf diesen Weg!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Frage sehe ich als beantwortet an. Habe nichts an den Antworten auszusetzen ;-))

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5 Antworten

W*lfgangam 02.01.2015 | 13:17
Hallo Andreas Amsel, also die Kinder müssen nicht mitkommen ;-) Gehen Sie in die nächste Beratungsstelle DRV, Rathaus Versicherungsamt oder Bürgerbüro, dort wird man die Bestätigungen auf den Formularen kostenfrei vornehmen. Wenn Sie es selbst zurückschicken wollen, sind entsprechende Unterlagen beizufügen (bestätigter PA/alternativ Geburtsurkunde der Frau sowie der Kinder) - der etwas umständlichere Weg. Gruß w. PS: in der Beratungsstelle wird auch noch mal über die Vordrucke drüber geschaut, ob Sie wirklich alles richtig ausgefüllt haben - erspart weitere Nachfragen.
Andreas Amselam 02.01.2015 | 13:28
Vielen Dank für die schnelle Antwort! :-) Es würde also auch reichen, wenn meine Frau ihre Geburtsurkunde beilegt?!
W*lfgangam 02.01.2015 | 13:57
...und die der Kinder - aber doch wohl nicht im Original ? Manche Sachbearbeiter sind da etwas 'eigen', wenn nur unbestätigte Kopien beiliegen. Bestätigungen gibts - wie oben gesagt - bei den 'Ämtern'. Gruß w.
Sozialröchler?am 02.01.2015 | 14:00
Die Daten zu den Geburten der Kinder und der Versicherten werden in den betreffenden Feldern auf dem Formular bestätigt. Das kann das Bürgeramt oder ein Versicherungsträger der gesetzlichen Sozialversicherung vornehmen (z. B. Rentenversicherungsträger, Krankenkasse). Bestätigte Kopien der Nachweise sind auch möglich, jedoch nicht notwendig. Eine amtliche Beglaubigung ist nicht notwendig, lediglich eine Bestätigungsvermerk. Bitte senden Sie keine Original-Urkunden ein, da diese verloren gehen könnten und außerdem wegen des maschinellen Bescheidversandes gesondert manuell zurückgesandt werden müssen (zusätzlicher Personal- und Portoaufwand).
Andreas Amselam 02.01.2015 | 14:21
DANKE!!!
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