Seit dem 01.07.2014 können für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, zwei Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet werden.
Die allgemeine Wartezeit (Mindestversicherungszeit) wäre also erfüllt.
Um einen entsprechenden Antrag zu stellen, sollten Sie einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren.
Vorab sollten Sie bereits einen formlosen Antrag stellen.
Ihre eigenen Einkünfte werden jedoch auf die Witwerrente angerechnet.