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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten

von Sybylle10.03.2014 | 20:56
1115 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, aufgrund der aktuellen Thematik der Mütterrente bin ich auf der Suche nach einem Urteil (des Bundessozialgerichts?!). Es soll darum gehen, dass gegen die Ungleichbehandlung von Müttern von vor 1992 geborenen Kindern und nach 1992 geborenen Kindern geklagt wurde (Artikel 3 GG). Kann mir jemand weiterhelfen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Anträge auf Vormerkung von Kindererziehungszeiten bzw. Anträge auf Neufeststellung der Renten für Geburten vor dem 01.01.1992 sind bislang vom Rentenversicherungsträger mit der Begründung abgelehnt worden, dass nicht gegen geltendes Verfassungsrecht verstoßen wird. Danach bestand für Geburten vor dem 01.01.1992 ein Anspruch von 12 Monaten der Versicherungspflicht; bei Geburten ab dem 01.01.1992 besteht eine Versicherungspflicht für die Dauer von 36 Kalendermonaten.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21.10.2004 die Beschwerde 1BvR 1596/01 sowie mit Beschluss vom 16.11.2004 die Beschwerden 1 BvR 2366/02, 1BvR 1955/03, 1BvR 121/04 und 1BvR 1352/04 als unzulässig angesehen und nicht zur Entscheidung angenommen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen seinerzeit zur Neuordnung der Hinterbliebenenrenten sowie zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, das erstmals mit Wirkung vom 01.01.1986 die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Rentenberechnung einführte, für verfassungsgemäß erachtet. Allerdings hat es den Gesetzgeber verpflichtet, den Mangel des Rentenversicherungstems, der in den durch Kindererziehung bedingten Nachteilen bei der Altersversorgung liegt, in weiterem Umfang als bisher auszugleichen.

Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch dem Gesetzgeber einen Gestaltungsspielraum zugestanden. Danach wurden dem Gesetzgeber auch keine starren zeitlichen Grenzen gesetzt. Mit dem vorliegenden Referentenentwurf zum Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung hat der Gesetzgeber nunmehr Verbesserungen für Geburten vor dem 01.01.1992 für die Dauer von 24 Monaten umgesetzt.

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1 Antworten

W*lfgangam 10.03.2014 | 22:09
Hallo Sybylle, vielleicht meinen Sie das hier (ein paar Zeilen in der Seite runterrollen): http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv087001.html Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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