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Kindererziehungszeiten

von Gitta03.05.2010 | 17:23
1086 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, In meinem befristeten Eu-Renten Bescheid steht das mir die Kindererziehungszeiten mit 105 Euro gutgeschrieben wurden Ist das nicht zuwenig? Ich habe 3 Kinder,geb. 1983,1989,1994 Ich war im öffentlichen Dienst tätig. 31 Jahre lang. Für Infos schonmal vielen Dank!

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 04.05.2010 | 11:44

Aus den Beiträgen von "Schade", "Wolfgang" und "Aha" ergibt sich als eine mögliche Antwort, dass die Kindererziehungszeiten sich wegen Zusammentreffens mit Pflichtbeiträgen aus der Beschäftigung nicht voll auswirken. Bitte aber mit dem Rentenbescheid und der Rentenanpassungsmitteilung sich in einer Beratungsstelle hierüber näher informieren.

4 Antworten

Schadeam 03.05.2010 | 17:30
Sie sollten sich den Rentenbescheid bei der nächstgelegenen Außenstelle erläutern lassen. Dort erkennt man, ob die Kinder richtig angerechnet wurden. Es ist allerdings ungewöhnlich, dass im Rentenbescheid ausdrücklich drin steht: Ihre Kinder bringen 105 € - villeicht haben Sie ja auch irgendetwas falsch interpretiert? Eigentlich müssten Ihre Kinder 5 Entgeltpunkte bringen, wenn für alle durchgehend die Anrechnungsvoraussetzungen vorliegen (das wären ca. 135 €)
Wolfgangam 03.05.2010 | 20:35
> Eigentlich müssten Ihre Kinder 5 Entgeltpunkte bringen, (...) ...wenn nicht die Werte/Punkte wegen etwas höherer Einkünfte im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze nur begrenzt anerkannt werden konnten. Folgen Sie dem Rat von Schade sich die Feinheiten der (eigenen) Rentenberechnung erläutern zu lassen. Gruß w.
Ahaam 04.05.2010 | 08:48
@Gitta meint die Rentenanpassungsmitteilung vom Renten Service.
Wolfgangam 04.05.2010 | 20:31
...könnten auch (teilweise) Kindererziehungszeiten im Rahmen von FRG-Zeiten (Spätaussiedler, Vertriebene) sein - nur 60 %-Bewertung, und/oder zeitweise im Osten. Kind(er) früh verstorben, Erziehung durch andere (Rabauke - vorübergehend durch Heimerziehung/Pflegeeltern eingenordet ;-) Der Möglichkeiten für diesen nicht 'runden' Betrag bei 1+1+3 Jahren gibt es viele und kann nur anhand des persönlichen Versicherungsverlaufs vor Ort erklärt werden. Vielleicht findet Gitta ja anhand der Beispiele schon erste Anhaltspunkte. Gruß w.
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