Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Suse,
eine Erziehungszeit ist grundsätzlich dem Elternteil zuzuordnen, der sein Kind erzogen hat. Haben die Eltern ihr Kind gemeinsam erzogen, können sie durch eine übereinstimmende Erklärung bestimmen, welchem Elternteil sie zuzuordnen ist. Ohne entsprechende Erklärung ist die Erziehungszeit prinzipiell der Mutter zuzuordnen. Da eine übereinstimmende Erklärung der Eltern letztlich nur mit Wirkung für künftige Kalendermonate abgegeben werden kann, ist eine solche Erklärung/Zuordnung in dem von Ihnen geschilderten Fall allerdings ohnehin nicht mehr möglich.
Da für den Fall, dass mehrere Elternteile das Kind erzogen haben, die Erziehungszeit demjenigen zuzuordnen ist, der das Kind überwiegend erzogen hat, wäre hier die einzige verbleibende Möglichkeit, dass der Vater die überwiegende Erziehung des Kindes nachweist (z. B. bei getrennten Haushalten der Elternteile und überwiegender Aufenthalt/Wohnsitz des Kindes Haushalt des Vaters).
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.