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Kindererziehungszeiten

von Suse10.06.2010 | 10:15
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2 Antworten

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Hallo, ich frage hier für einen Bekannten, der ab Oktober 2010 in Altersrente geht. Er ist jetzt das zweite Mal verheiratet. Mit der ersten Ehefrau hat er drei Kinder. Die erste Ehefrau ist bereits verstorben. Kann er sich die Kindererziehungszeiten noch auf sein Rentenkonto übertragen lassen? Oder gab es da bestimmte Fristen? Danke im voraus LG Suse

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Suse,

eine Erziehungszeit ist grundsätzlich dem Elternteil zuzuordnen, der sein Kind erzogen hat. Haben die Eltern ihr Kind gemeinsam erzogen, können sie durch eine übereinstimmende Erklärung bestimmen, welchem Elternteil sie zuzuordnen ist. Ohne entsprechende Erklärung ist die Erziehungszeit prinzipiell der Mutter zuzuordnen. Da eine übereinstimmende Erklärung der Eltern letztlich nur mit Wirkung für künftige Kalendermonate abgegeben werden kann, ist eine solche Erklärung/Zuordnung in dem von Ihnen geschilderten Fall allerdings ohnehin nicht mehr möglich.

Da für den Fall, dass mehrere Elternteile das Kind erzogen haben, die Erziehungszeit demjenigen zuzuordnen ist, der das Kind überwiegend erzogen hat, wäre hier die einzige verbleibende Möglichkeit, dass der Vater die überwiegende Erziehung des Kindes nachweist (z. B. bei getrennten Haushalten der Elternteile und überwiegender Aufenthalt/Wohnsitz des Kindes Haushalt des Vaters).

1 Antworten

Santanderam 10.06.2010 | 11:54
Nein. Eine Erklärung für Kindererziehungszeiten in der Vergangenheit ist heute grundsätzlich nicht mehr möglich.
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