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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten

von Zwillingsmutter26.08.2019 | 10:21
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4 Antworten

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Ich versuche gerade zu verstehen, wie die Kindererziehungszeiten bei der Rente angerechnet werden. Sachlage ist folgende Zwillinge, geboren 09/2015 Mutter: 09/2015 bis 05/2018 volle Erziehungszeit danach teilzeit erwerbstätig Vater: - 09/2015 bis 12/2015 volle Erziehungszeit und Elterngeld - 01/2016 bis 06/2017 Elterngeld Plus und Minijob danach teilzeit erwerbstätig - 06/2018 bis 02/2019 volle Erziehungszeit - 03/2019 bis aktuell Erziehungszeit und Minijob Für die Zwillinge werden uns ja 6 Jahre angerechnet und erstmal automatisch der Mutter. Wie wird das berechnet in der Zeit, in der einer von uns/beide teilzeit oder per Minijob erwerbstätig waren. Können wir da jetzt noch beantragen, dass die Zeit auch teilweise auf den Vater angerechnet wird? Wäre das überhaupt sinnvoll?

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

Eltern können für maximal 2 Kalendermonate rückwirkend gemeinsam erklären, welchem Elternteil die Kindererziehungszeiten bzw. Kinderberücksichtigungszeiten zugeordnet werden sollen. Sie könnten also für die Zeit ab 01.06.2019 bis 9/2025 eine entsprechende Erklärung zur Zuordnung der Kinderberücksichtigungszeiten abgeben. Für die Kindererziehungszeiten ist diese Erklärung nicht mehr möglich, da Ihre Kinder bereits das 3. Lebensjahr vollendet haben.

Für Zeiten, in denen keine gemeinsame Zuordnungserklärung abgegeben wurde, werden die Erziehungszeiten dem Elternteil zugeordnet, der die Kinder objektiv betrachtet überwiegend erzogen hat. Überwiegend hat in der Regel der Elternteil erzogen, der nicht erwerbstätig war. Wenn beide Eltern gleichwertig erzogen haben (beide erwerbstätig/beide zu Hause), bekommt die Mutter die Erziehungszeiten gutgeschrieben.

In Ihren Fall würden die Erziehungszeiten wie folgt zugeordnet werden:

09/2015 bis 05/2018 Mutter

06/2018 bis 02/2019 Vater

03/2019 bis laufend Mutter

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ja das ist schon richtig.

Für die Kindererziehungszeiten interessiert nur die Erziehung in den ersten drei Lebensjahren. Hier also bis 9/2018.

Durch die gleichzeitige Erziehung der beiden Kinder verlängern sich die originären Kindererziehungszeiten der Mutter (10/2015 bis 5/2018 = 32 Monate) auf insgesamt 64 Monate und die des Vaters (6/2018 bis 9/2018 = 4 Monate) auf insgesamt 8 Monate)

Allerdings müssen wir natürlich auch noch die Kinderberücksichtigungszeiten bis zum vollendeten 10 Lebensjahr zuordnen. Dabei kommt es wieder auf die tatsächliche Erziehung an. Folglich werden bei der Mutter die Monate 9/2015 bis 5/2018 sowie ggf. die Monate 3/2019 bis laufend und beim Vater die Monate 6/2018 bis 2/2019 als Kinderberücksichtigungszeit berücksichtigt. Eine Verlängerung infolge zeitgleicher Erziehung mehrerer Kinder gibt es hier nicht.

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2 Antworten

Valzuunam 26.08.2019 | 12:50
Gilt hier nicht, dass die Verlängerungs-KEZ (ab dem 37. KM) das Schicksal der des originären KEZ-Zeitraums teilen, so dass es ab diesem Monat nicht mehr auf die tatsächliche Erziehung ankommt? Ich bin zugegebenermaßen nicht ganz sicher, hab aber im Moment nicht die Möglichkeit der ausführlichen Recherche.
Zwillingsmutteram 27.08.2019 | 15:20
Danke für die hilfreiche Antwort! Das heißt berechnet werden nur die tatsächlichen ersten drei Lebensjahre der Kinder, angerechnet werden aber, wegen Zwillingen, die doppelte Zeit? Und der 10jährige Berücksichtigungszeitraum wäre immer automatisch bei dem Partner, der weniger arbeitet? Oder kann das auch umgestellt werden? (aktuell ist hier die Kindererziehung trotz höherer Arbeitszeit mehr auf Seite der Mutter)
Deutsche Rentenversicherung
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