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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten

von Julia20.03.2020 | 20:25
167 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich fülle gerade den Bogen V0800 aus. In der Zeit vom 24.02.2016 bis 05.03.2017 hatte ich Elternzeit, dieser Zeitraum fehlt auch auf meinem Rentenkonto. (In dieser Zeit war ich auch bei meinem AG auf 450,00€ Basis beschäftigt; ohne RV) Mein Lebensgefährte ist Selbstständig und hatte in dieser Zeit gearbeitet. Jetzt weiß ich nicht genau was ich ankreuzen soll: Die Erziehung erfolgte ohne Unterbrechung gemeinsam mit dem anderen Elternteil oder die Erziehung erfolgte ohne Unterbrechung allein. Ich würde sagen ohne Unterbrechung alleine, weil ich ja die Finanziellen Einbußen hatte oder? Lieben Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.03.2020 | 10:52

Hallo Julia,

Von einer gemeinsamen Erziehung ist stets auszugehen, wenn beide Eltern mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft zusammen leben. Das gilt selbst dann, wenn sich ein Elternteil aufgrund beruflicher Inanspruchnahme weniger um das Kind kümmern kann.

Daher geben Sie "gemeinsame Erziehung" an.

1 Antworten

W°lfgangam 20.03.2020 | 20:59
Hallo Julia, Sie kreuzen einfach an: [x] gemeinsam mit dem anderen Elternteil (da Sie ja beide weiterhin an der Erziehung beteiligt waren, in welchem Umfang auch immer ist hier bei dieser Frage unbedeutend) Dann die Folgefrage bei Ziff. 11.2: [x] 'Nein' (der andere Elternteil hat das Kind nicht überwiegend erzogen) und die weiteren Daten zum bekannten Vater/dem anderen Elternteil ausfüllen, und diesen unterschreiben lassen - fertig, eintüten und ab damit an die DRV. Gruß w. PS: Sofern das letzte Kind noch nicht 10 Jahre alt ist (oder noch weitere erst folgen), werden Sie diesen Vordruck noch öfter ausfüllen müssen/die Erziehungszeiten für das/die Kind/er wiederholt ausfüllen müssen. Dann haben Sie aber schon Übung darin :)
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