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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten

von Julia23.03.2020 | 20:30
133 Ansichten
2 Antworten

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Entschuldigung ich habe eine Frage vergessen: Die DRV möchte Unterlagen dazu haben.... Ich habe zwar meinen Antrag auf Elternzeit noch den ich beim Arbeitgeber abgegeben habe, aber dieser ist nicht unterschrieben. Meine Elternzeit ging auch etwas länger wie im Antrag angegeben (mündliche Vereinbarung). Reicht das? Eventuell könnte ich noch eine Bestätigung von der AOK einholen. Alternative wäre noch anzukreuzen das ich keine Unterlagen mehr besitze aber ob das so anerkannt wird? Lieben Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.03.2020 | 11:36

Hallo Julia, wenn Ihre Frage durch W*lfgang nicht abschließend beantwortet sein sollte, bitte ich Sie nochmals um eine etwas konkretere Fragestellung.

1 Antworten

W°lfgangam 23.03.2020 | 23:21
Hallo Julia, welche Unterlagen zur "Elternzeit" möchte die DRV haben? Die Elternzeit/Nachweise dazu, als solche ist für die DRV grundsätzlich schlicht unwichtig. Die _Erziehungs_zeit weisen Sie grundsätzlich mit den Geburtsurkunden der Kinder nach und mittels Antragsvordruck + Erklärung darin/zusätzlich unterschrieben vom anderen Elternteil <- sofern der verfügbar. Ihre Frage hier: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/kinderer… enthält auch keine 'Spezialfälle', also, wenn Sie die Anträge selbst machen wollen, Geburtsurkunden beifügen. Oder, wenn es einfacher gehen soll, dass über die örtlichen Beratungsstellen DRV oder Rathaus/Versicherungsamt direkt ausfüllen und 'abstempeln' lassen ...was aktuell sicher ein paar Monate dauern kann, da unmittelbare Kontakte eingestellt sind. Wenn es Ihre erste Kontenklärung (Erfassung von 'Lücken' im Rentenkonto) ist, können Sie sich durchaus Zeit lassen - Sie sind ja wohl nicht in einem Scheidungsverfahren/Versorgungsausgleich, wo das sofort erfasst werden muss ...oder!? Gruß w.
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