Hallo Carmen, die Rentenversicherung ist bestrebt, sämtliche Leistungsrelevanten Sachverhalte zu erfassen. Aus diesem Grunde ist es auch notwendig, die Fragebögen V 100 und V410 auszufüllen. Belohnt wird das ganze durch sehr präzise Auskünfte über die zu erwartende Rente und einem verkürzten Verfahren im Leistungsfall.
Sofern Sie von Ihrer Bekannten eine Vollmacht vorlegen, können Sie die Formulare auch unterschreiben. Sinnvollerweise schicken Sie die Formulare jedoch Ihrer Bekannten zur Unterschriftsleistung, da auch der Kindesvater die Angaben zur Erziehung der Kinder durch Unterschrift bestätigen muss. Ihre Bekannte kann Ihre Angaben dann auch noch mal überprüfen. Die Bestätigung der Personenstandsdaten am Antragsende durch eine Behörde ist nur notwendig, wenn Sie keine Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden der Mutter und der Kinder) einsenden, die einen Bestätigungsvermerk (Übereinstimmungsvermerk mit dem Original) haben.