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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten

von Carmen13.08.2015 | 09:39
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3 Antworten

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Schönen Guten Tag, Eine Bekannte von mir hat von der lva den fragebogen V805 und V800 erhalten weil die Kinderziehungszeiten fehlten. Jetzt hat sie von der lva auch noch den Fragebogen V410 und V100 zugeschickt bekommen? Ich muss noch erwähnen das sie nie gearbeitet hat sie war Hausfrau. Muss sie jetzt auch die fragenbogen V410 und V100 ausfüllen oder reicht es für die Kindererziehungszeiten V800/V805 nur auszufüllen? Die zweite Frage wäre, da sich meine Bekannte im Ausland aufhält, wäre es möglich mit ihrer vollmacht das ich es ausfülle und unterschrieben zurück schicken? Bei dem Fragebogen steht zum Schluss (Bestätigung Personenstandsdaten es lag vor Geburtsurkunde Personalausweis Bestätigungsfeld Stempel) was bedeutet das? Reicht ihre Unterschrift nicht bzw meine falls es mit ihrer Vollmacht möglich ist? Vielen herzlichen dank an alle die mir Helfen!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Carmen, die Rentenversicherung ist bestrebt, sämtliche Leistungsrelevanten Sachverhalte zu erfassen. Aus diesem Grunde ist es auch notwendig, die Fragebögen V 100 und V410 auszufüllen. Belohnt wird das ganze durch sehr präzise Auskünfte über die zu erwartende Rente und einem verkürzten Verfahren im Leistungsfall.

Sofern Sie von Ihrer Bekannten eine Vollmacht vorlegen, können Sie die Formulare auch unterschreiben. Sinnvollerweise schicken Sie die Formulare jedoch Ihrer Bekannten zur Unterschriftsleistung, da auch der Kindesvater die Angaben zur Erziehung der Kinder durch Unterschrift bestätigen muss. Ihre Bekannte kann Ihre Angaben dann auch noch mal überprüfen. Die Bestätigung der Personenstandsdaten am Antragsende durch eine Behörde ist nur notwendig, wenn Sie keine Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden der Mutter und der Kinder) einsenden, die einen Bestätigungsvermerk (Übereinstimmungsvermerk mit dem Original) haben.

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2 Antworten

Upsalaam 13.08.2015 | 10:06
Es wird sicher nicht schaden auch den V100 und V410 auszufüllen. Hat Ihre Bekannte vielleicht eine Schule nach dem 17. Lebensjahr besucht? Oder ein Studium absolviert? Oder war sie arbeitslos gemeldet? Das könnten unter Umständen dann alles Zeiträume sein, die bei einer späteren Rentenberechnung relevant sein können. Darum ausfüllen was geht und entsprechende Nachweise beifügen oder nachreichen. Mit einer Vollmacht geht das grundsätzlich schon. Eine Kopie der Vollmacht sollten Sie dann den Formularen beifügen. Außerdem eine Kopie Ihres Personalausweises und Ihrer Bekannten. Außerdem die Geburtsurkunden der Kinder für die Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten beantragt werden. Im V800 muss der Vater der Kinder der Zuordnung der Erziehungszeiten zur Mutter zustimmen bzw. dies bestätigen. Die von Ihnen genannten Bestätigungsfelder sind von der Aufnehmenden Stelle (z.B. Rathaus) auszufüllen, wenn der Antrag dort gestellt wird. Dies dürfte in dem vorliegenden Fall nicht erforderlich sein.
Axel Deesam 22.11.2016 | 08:51
Sind bei einer Scheidung die Kindererziehungszeiten eindeutig geregelt, auch wenn keiner der Geschiedenen zur Zeit der Scheidung in der Rentenversicherung pflichtig war und auch nicht eingezahlt hat? Sind die Kindererziehungszeiten geregelt wenn die Geschiedenen zum zeitpunkt pflichtig gewesen wären? Danke für die Antwort AD
Deutsche Rentenversicherung
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