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Kindererziehungszeiten

von Wissbegieriger04.03.2007 | 14:48
2192 Ansichten
7 Antworten

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Ich habe 2 Kinder: Feb 2003 geboren (adoptiert Mai 03) und Dez 2004 geboren (adoptiert Juni 05) Wann kann ich "Kindererziehungszeiten" beantragen? Ab wann kann man "Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung" beantragen? Gelten bei mir die "Kindererziehungszeiten" ab der Adoption oder auch ab der Geburt? Um beim Finanzamt für die Riesterrente als "unmttelbar begünstigter" zu gelten, muß ich in der Erziehungszeit sein. Ist dies auch ohne Antrag der Fall oder erst wenn durch einen Antrag bestätigt? Danke für die Hilfe

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 05.03.2007 | 16:27

Insbes. mit dem letzten Beitrag wurde Ihr Anliegen umfassend beantwortet. Den Ausführungen ist zuzustimmen.

MfG

6 Antworten

KSCam 04.03.2007 | 15:57
ab dem Zeitpunkt, ab dem die Kinder bei Ihnen sind erhalten Sie die Kinererziehungs- und auch die Berücksichtigungszeiten. Den Antrag können Sie entweder gleich oder aber auch später stellen - das spielt eigentlich keine Rolle, das Geld kriegen Sie erst wenn Sie Rente beziehen. Und nun noch ein Tipp aus der Praxis: In der Regel stehen Sie als Eltern in der Geburtsurkunde des adoptierten Kindes. Und im Fragebogen "Kindererziehungszeit" fragt niemand nach "Adoption". Wenn Sie also in beispielsweise 10 Jahren die Kindererziehungszeit beantragen, als Eltern im Geburtsnachweis stehen und im Bogen an keiner Stelle nach Adoption gefragt wird, werden Sie davon auch nichts sagen und erhalten die Kindererziehungszeiten ab dem Folgemonat nach der Geburt. Alles klar???
XYam 05.03.2007 | 08:50
Die Frage, ob es sich um ein Adoptivkind handelt, steht dem Ausforschungsverbot des § 1758 Abs. 1 BGB entgegen und ist deshalb im Antragsvordruck nicht enthalten. Es gibt aber die Abfrage, ab wann ein Kind erzogen wurde und das dürfte in der Regel erst ab dem Zeitpunkt der Haushaltsaufnahme der Fall gewesen sein. Mit der Unterschrift auf dem Antragsvordruck bestätigen die Versicherten, dass alle Angaben nach bestem Wissen gemacht wurden. Sie werden auch darüber informiert, dass falsche Angaben strafrechtlich verfolgt werden können. Da Kindererziehungszeiten zwar bei der Rentenberechnung honoriert werden, aber sicher nicht reich machen, mag jeder für sich entscheiden, ob es sich lohnt, hier wissentich falsche Angaben zu machen.
Schäuble, Michel Glos, Raffelhüschen, Mißfelder, 50-Plus-Münte und andere Freunde der Rente mit 70am 05.03.2007 | 09:30
Hallo xy, das mit dem Straftatbestand stimmt zu 100% ! Die junge Frau und Mutter sollte lieber bei der Wahrheit bleiben. Zu dieser Wahrheit gehört aber auch, dass sie eh nur mit einer Altersrente auf Grundsicherungsniveau rechnen darf. Da relativiert sich schon wieder alles. http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rente_nid_45097.html Immer auch hübsch an Herrn Mißfelder denken! - Panikmache? Vor 10 Jahren hätten die im Vorspann genannten Politiker bei dem Stichwort „Rente mit 67“ auch auf Panikmache verwiesen. Jetzt haben wir bald den Salat http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/507428.html
Wissbegierigeram 05.03.2007 | 10:45
heißt das, daß ich auch wenn die Kinder noch nicht 10 Jahre alt sind, die Kindererziehungszeiten und auch die Berücksichtigungszeiten beantragen kann? Einer Bekannten hatten die Beörden die auskunft gegeben, daß sie dies erst nach dem 10. Lebensjahr tun kann.... Danke ....
Amadéam 05.03.2007 | 11:36
Es gibt für die Beantragung keine besonderen Fristen! Hat jedoch ein Kind oder alle Kinder noch nicht das 10. Lj. vollendet, muss die Anerkennung von Kindererziehungs- bzw. Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung ggf. mehrfach beantragt werden, denn diese Zeiten können nicht für in der Zukunft liegende Zeiträume anerkannt werden Grund: auch Kinder können vor Vollendung des 10.Lj. versterben oder sie werden „abgegeben“ oder die Mutter wird Beamtin usw. und sofort.
???am 05.03.2007 | 11:42
Sie können diese Zeiten natürlich auch jetzt schon beantragen. Außer zusätzlichem Paperkram erreichen Sie jedoch nicht viel. Die Zeiten werden in der Regel bis zum Ende des Monats vor Antragantragstellung vorgemerkt und die restliche Zeit als nicht entscheidungsreif abgelehnt. Eine endgültige Entscheidung wird erst nach dem 10. Lebensjahr der Kinder getroffen. Wenn Sie also nicht aus ganz trifftigen Gründen eine 100% vollständige Rentenauskunft benötigen, können Sie sich diese Aktion sparen.
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