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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten bei verstorbenen Ehemann für Kind aus erster Ehe nicht angerechnet

von Cataleya15.01.2018 | 20:29
563 Ansichten
5 Antworten

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Guten Abend, mein verstorbener Ehemann hat ein Kind aus erster Ehe, welches 1982 geboren ist. Nach der Scheidung 1984 hatte er das alleinige Sorgerecht. Kurz nach der Scheidung verstarb die Kindsmutter. Er bezog seit 2005 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Hätten ihm dann nicht Erziehungszeiten zugestanden? In den Berechnungen finde ich solche nicht. Cataleya

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wir schließen uns den Ausführungen von KSC an. Bei Tod der Ehefrau im Jahr 1987 ist die Kindererziehungszeit mit großer Wahrscheinlichkeit bereits bei der Hinterbliebenenrente ( Witwer- bzw Waisenrente ) angerechnet worden.

Um den Sachverhalt vollständig zu klären, bitten wir Sie, sich an den Rentenversicherungsträger zu wenden, der für die verstorbene Ehefrau zuständig ist.

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4 Antworten

Cataleyaam 15.01.2018 | 21:14
Ok, vielen Dank für die Auskunft! Ich glaube sie ist 1987 verstorben, genau weiß ich es gerade nicht.
KSCam 15.01.2018 | 20:47
Kann man hier im Forum kaum auflösen, bitte wenden Sie sich an die Beratung vor Ort. 1982 bei der Geburt des Kindes und 1984 bei der Scheidung gab es die Kindererziehungszeiten noch nicht - das Gesetz kam erst 1986. Nun ist die Frage wann die Frau damals gestorben ist. War dies ab 1986, wurden die KEZ (damals gab es 1 Jahr pro Kind und noch keine Berücksichtigungszeit) wohl spätestens beim Halbwaisenrentenantrag des Kindes als Versicherungszeit der Frau angegeben.......und da völlig zu Recht......dann dürfte für den Mann heute nichts mehr drin sein.......und vielleicht hat er als Vater das auch noch so beim Waisenrentenantrag angegeben und unterschrieben...?... Ist die Frau schon 1985 verstorben als es die KEZ noch nicht gab, könnte es anders aussehen - "gefühlt" könnte er dann als Vater die KEZ bekommen, aber so ganz rechtssicher habe ich daheim auf dem Sofa die alten Bestimmungen von vor über 30 Jahren nicht auf dem Schirm.......
KSCam 15.01.2018 | 22:08
Dann ist ziemlich sicher Waisenrente und vielleicht sogar Witwerrente beantragt worden und dann höchstwahrscheinlich mit den KEZ Zeiten.
Cataleyaam 15.01.2018 | 22:22
Waisenrente ja, Witwerrente glaube ich nicht... Meine Stieftochter hat noch Unterlagen zu diesem Thema. Vielleicht bringen diese dann Klarheit.
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