Die Väter sind bei der "Mütterrente" ja nicht ausgeschlossen, aber laut Gesetz gilt entweder-oder. Wenn Ihnen das nicht gefällt, suchen Sie Ihren Abgeordneten in seinem Büro auf und machen ihn auf die vermeintliche Ungerechtigkeit aufmerksam. Die Rentenversicherung führt nur aus, was die Politik vorgibt.
Zunächst hat KEZ Recht und ich sollte die Rechtslage in diesem Forum nicht diskutieren.
Zweitens, Sie haben auch z.T. Recht, da der Vater kann bzw. darf auch Kindererziehungszeiten erhalten. Allerdings ohne eine übereinstimmende Erklärung erhält "grundsätzlich" die Mutter die Kindererziehungszeiten. Im Formular "V0810 - Erläuterungen zum Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten" wird nicht zwischen den Elternteilen unterschieden, aber alle Erklärungsvideos usw. präsentieren die Mutter als die Person, der die Kindererziehungszeit zusteht. Außerdem, wurde ich von der DRV als Vater nie informiert, sondern nur die Mutter. Wir sind jedoch nicht geschieden, aber ich lese die Briefe meiner Frau nicht.
Die "richtige" Vorgehensweise, dass wir eine übereinstimmende Erklärung abgegeben haben sollten, in der steht, dass mir alle 36 Monate der Erziehung des 1. Kindes anerkannt werden sollen und erst nach Geburt des 2. Kindes einen Antrag zu stellen, in dem steht, dass meine Frau alle 72 (36+36) Monate erhalten soll, finde ich als umständlich.
Meine eigentliche und Hauptfrage bleibt allerdings noch unbeantwortet:Ersetzt das Formular V0805 (von beiden unterschrieben) ein nicht eingereichtes V0820 Formular? Werden mir, auch wenn ich nicht nach objektiven oder subjektiven Ansichtspunkte die Kinder nicht überwiegend erzogen habe, die wenigen Elternzeitsmonate (mit der Zustimmung meiner Frau selbstverstandlich und nicht die gleichen beantragten Zeiten) zugeordnet? Wenn nicht, habe ich relativ große Versicherungslücken in meinem Versicherungsverlauf.