Hallo Manfred,
für die ersten zwei Lebensjahre Ihres Kindes können Ihrer Frau Kindererziehung- und Kinderberücksichtigungszeiten anerkannt werden. Für die Zeit danach, in der sie alle 2 Monate Beiträge gezahlt hat, werden die Berücksichtigungszeiten bis zum vollendeten 10. Lebensjahr Ihres Kindes nur in den mit Beiträgen belegten Monaten (Monate mit gerader Ordnungszahl) angerechnet.