Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten mit Partner teilen

von Dorothea08.01.2023 | 15:32
1012 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Mein Partner (Erzieher in Teilzeitausbildung mit 20-Stunden-Vertrag) und ich (Beamtin) haben kürzlich ein Kind bekommen. Wir teilen uns die Erziehung und haben auch Elternzeit und Elterngeldmonate aufgeteilt. Wir sind uns aber unsicher, wie wir die auf Rente/Pension anrechenbaren Erziehungszeiten untereinander aufteilen sollen. Nach unserem Verständnis würde mein Partner wegen seines geringeren Einkommens ggf. mehr davon profitieren als wenn diese mir zugeschrieben werden - oder lässt sich das nicht so pauschal sagen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dorothea,

leider sind pauschale Aussagen schwierig. Im Rentenkonto Ihres Ehemannes würden sich die Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten bei Rentenberechnungen voll auswirken, wenn diese zusammen mit den Entgeltpunkten aus der Beschäftigung nicht den Höchstwert (Beitragsbemessungsgrenze) überschreiten. Zur groben Orientierung: Aktuell führt ein Brutto-Jahresgehalt ca. bis zum statistischen Durchschnittsverdienst (2023: rund 43.000 €) nicht zur Kappung der Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten. Da die Berechnungsgrößen 2023 vorläufig sind, kann kein genauer/endgültiger Betrag genannt werden. Ein Jahr Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung bewirkt für sich betrachtet ca. 36,- € mtl. Zuwachs der Brutto-Altersrente, zuzüglich künftiger Rentenanpassungen. Bei anderen Leistungsfällen (z.B. Erwerbsminderung) bzw. im Rahmen der komplexen Rentenberechnung können sich höhere Steigerungsbeträge ergeben.

Die Berechnung der Versorgung/Pension als Ruhestandsbeamtin erfolgt in Abhängigkeit von u.a. den ruhegehaltsfähigen Zeiten und Dienstbezügen. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich beim Versorgungsträger.

Bitte bedenken Sie, die Abgabe einer gemeinsamen Erklärung über die Zuordnung von Kindererziehungszeiten ist nur mit Wirkung für die Zukunft bzw. rückwirkend für bis zu zwei Kalendermonate möglich. Da Sie gemeinsam erziehen und sofern kein Elternteil überwiegend erzieht, sieht das Recht die Zuordnung von Erziehungszeiten zur Mutter vor. Sofern Ihr Ehemann die Erziehungszeiten erhalten soll, wäre die Abgabe einer gemeinsamen Erklärung (Vordruck V0820) notwendig. Ggf. wenden Sie sich gerne an Ihre örtliche Auskunfts- und Beratungsstelle.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

W°lfgangam 08.01.2023 | 16:51
Hallo Dorothea, wertmäßig gibt es da in der Rentenversicherung und der Versorgung grundsätzlich keine Unterschiede. Nachteil in der DRV: Beitragsbemessungsgrenze jeweils überschritten = Entgeltpunkte für KEZ werden gekappt. Nachteil Versorgung: Höchstversorgungssatz/später überschritten, "Kindererziehungszuschlag" entfällt. Abzuwägen sind auch die Vorteile/Nachteile in einer späteren Hinterbliebenenrente/-versorgung, in welchem System die KEZ dann mehr Einfluss auf Auszahlungsbetrag/Kürzungen haben würden. > "- oder lässt sich das nicht so pauschal sagen?" Doch/Stand heute und eine Aussage eindeutig: wenn Sie ohne Erziehungszeiten Ihren Höchstversorgungssatz erreichen, sind die Kinder in seinem Rentenkonto besser aufgehoben. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026