Hallo Bora,
eine neue Zuordnung der Kindererziehungszeit ist nicht möglich. Im Antrag auf Kindererziehungszeiten hatten Sie die Zuordnung zu Ihnen als Mutter erklärt. Diese Zuordnung ist verbindlich.
Die Kindererziehungszeiten werden grds. der Mutter zugeordnet, wenn eine Erziehung des Kindes zu gleichen Teilen von Vater und Mutter erfolgte oder die Mutter zu Hause war.
Eine überwiegende Erziehung durch den Vater muss nachgewiesen werden, in dem z.B. aus den Versicherungszeiten ersichtlich, dass der Vater nicht gearbeitet und die Mutter gearbeitet hat. In diesem Fall wäre eine Zuordnung zum Vater möglich.
Dies müsste von der DRV jedoch geprüft werden.
Rentensplitting - wie von chi geschrieben - wäre eine Möglichkeit. Hierzu sollten Sie jedoch unbedingt eine persönliche Beratung bei der DRV wahrnehmen.
Mit freundlichen Grüßen