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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten übertragen

von Bora10.02.2019 | 10:27
125 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wir werden beide demnächst Rentner. Die Kindererziehungszeiten werden mir als Mutter bei der Rente angerechnet. Meine Rente ist wesentlich höher als die meines Mannes. Ich möchte nun, dass die Erziehngszeiten für unsere beiden Kinder bei meinem Mann angerechnet werden. Kann ich ihm diese nun noch übertragen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bora,

eine neue Zuordnung der Kindererziehungszeit ist nicht möglich. Im Antrag auf Kindererziehungszeiten hatten Sie die Zuordnung zu Ihnen als Mutter erklärt. Diese Zuordnung ist verbindlich.

Die Kindererziehungszeiten werden grds. der Mutter zugeordnet, wenn eine Erziehung des Kindes zu gleichen Teilen von Vater und Mutter erfolgte oder die Mutter zu Hause war.

Eine überwiegende Erziehung durch den Vater muss nachgewiesen werden, in dem z.B. aus den Versicherungszeiten ersichtlich, dass der Vater nicht gearbeitet und die Mutter gearbeitet hat. In diesem Fall wäre eine Zuordnung zum Vater möglich.

Dies müsste von der DRV jedoch geprüft werden.

Rentensplitting - wie von chi geschrieben - wäre eine Möglichkeit. Hierzu sollten Sie jedoch unbedingt eine persönliche Beratung bei der DRV wahrnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

chiam 10.02.2019 | 11:02
Je nachdem, welches Ziel Sie verfolgen, könnte womöglich ein Rentensplitting interessant sein. Wenn Sie jetzt im Rentenalter sind, kommt das allerdings nur in Betracht, falls Sie erst nach 2001 geheiratet haben.
santanderam 10.02.2019 | 10:43
Selbstverständlich geht das nicht. Was für einen Nutzen sollte das ergeben ?
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