Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten und Wartezeit

von Kai25.04.2015 | 15:16
1219 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, anlässlich eines Versorgungsausgleichs müssen die Kindererziehungszeiten geklärt werden. Zu meiner Situation: Seit 07/2002 bin ich selbstständig, allerdings bis einschl. 2003 unter 1000,- EUR/a, ab 2004 waren es knapp 7000,- und steigend, also wohl über der Geringfügigkeit. Ich bin seit 08/2003 von der Versicherungspflicht befreit (berufsständische Versicherung) Mein Studium habe ich offiziell erst 2003 abgeschlossen. Unsere Tochter wurde 2001 geboren und meine Frau war außer während des Mutterschutzes Vollzeit beschäftigt. Ich habe das Kind überwiegend erzogen und auch 9 Monate Erziehungsgeld bezogen. Nun finde ich in meiner Kontenklärung von 2010 lediglich Kinderberücksichtigungszeiten für die ersten 3 Monate nach der Geburt, wobei nur 2 davon als Pflichtversicherungszeit im Verlauf auftauchen (Mutterschutz?). Davor sind geringfügige versicherungsfreie Beschäftigungen in Höhe von 26 Monaten aufgeführt. Gleichzeitig wurde in den Wartezeiten 40 Monate Beitragszeit (mit Unterbrechungen 1987-98) sowie 8 Monate geringfügige vers.fr. Beschäftigung ausgewiesen, wodurch ich nur 48 Monate Wartezeit habe. Irgendwie verstehe ich die Zusammenhänge nicht. Müssten die versicherungsfreien Beschäftigungen vor der Geburt und die Erziehungszeit danach bis einschließlich 2003 nicht ebenfalls in der Wartezeit berücksichtigt werden? Gruß Kai

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr Kai,

den vorangegehenden Beiträgen zustimmend, dass der Blick eines Experten auf Ihren Versicherungsverlauf ggf. ganz hilfreich sein könnte, der Hinweis auf das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter der Nummer 0800 1000 48000 ( Montag bis Donnerstag von 07:30 - 19:30 Uhr und am Freitag von 07:30 - 15:30 Uhr).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

W*lfgangam 25.04.2015 | 16:06
Hallo Kai, man muss Ihren Versicherungsverlauf/alle Umstände 'sehen', um sie bewerten zu können - also ein klassischer Beratungsfall, um das abschließend zu deuteln. Davon ab, im Versorgungsausgliech werden die Werte der Pflichtbeitragszeit für Kindererziehungszeit (KEZ) eh geteilt, egal, bei wem sie angerechnet worden sind. Was sich dann/in der Summe an Wartezeit ergibt - abwarten, offensichtlich wurden eben nicht die KEZ bis 2003 bei Ihnen angerechnet, sondern - aus welch unbekannten Gründen auch immer - nur 2 lumpige Monate/deren Ursache in der Vergangenheit liegt! Gruß w.
Kaiam 25.04.2015 | 16:31
Wenn die Aufteilung dann auch zum Erreichen der Wartezeit beitrüge, wäre mir das ja egal. Bei meiner Frau kann sie nicht angerechnet worden sein, da die eben Vollzeit beschäftigt war, ich jedoch mindestens bis 2003 sowohl Student als auch geringfügig beschäftigt (trotz beginnender Selbstständigkeit) war. Ich kann mich noch dünn erinnern, dass man 2010 die Kinderberücksichtigungszeit erst nach dem 10. Lebensjahr feststellen wollte. Beratung ist schön, aber da gibt's derzeit 6 Wochen Wartezeit, Antwort soll ich aber schon in 4 Wochen abgegeben haben. Das passt nicht ganz ... ;-) Ich werde wohl alles ausfüllen und die Unstimmigkeiten erläutern und um Auskunft dazu bitten, damit das weg kann.
W*lfgangam 25.04.2015 | 16:46
Hallo Kai, bitten Sie das Amtsgericht/oder die DRV - wenn die Nachfrage daher kam, doch einfach um Fristverlängerung, weil Sie noch rentenrechtliche Fragen klären müssen ...es kann manchmal so einfach sein :-) Gruß w.
Kaiam 25.04.2015 | 16:58
Naja, Ich will das ja auch schnellstmöglich klären können, sonst zieht sich das immer weiter. Nur nebenbei: Die ganze Geschichte zieht sich jetzt aus anderen Gründen schon 2 Jahre, da möchte man nicht noch Fristverlängerungen. Und mir und dem Kind brennt ebenfalls aus anderen Gründen langsam der Boden. Also auch deswegen ist Tempo angesagt. An die Scheidung muss schnellstmöglich ein Knopf dran. So einfach ist es halt selten ;-)
KSCam 26.04.2015 | 09:41
man könnte ja auch die Scheidung durchführen und den VAG abtrennen, nus so eine Idee für den Richter, wenn rententechnisch noch Fragen offen sind. Aber wie bereits gesagt: es ist eh schnuppe wie die Kinderzeiten geteilt werden.....
Kaiam 26.04.2015 | 09:53
Auch für die Wartezeit? Das wäre hier ja zentral. Ohne diese Zeiten habe ich die Wartezeit nicht erfüllt, da ich anschließend nicht mehr in der Rentenversicherung war.
W*lfgangam 26.04.2015 | 10:44
Hallo Kai, Ihnen steht doch auch noch die freiwillige Versicherung offen, um die Wartezeit zu erfüllen - kurz vor Rentenbeginn/bei Ihnen Regelaltersgrenze das mit dem Rentenantrag verbinden. Frist 31.03. fürs abgelaufene Jahr wg. freiwilliger Beiträge beachten - also eher 2 Jahre vor Rentenbeginn mal Nachfragen gehen - bzw. jetzt nach 'Vollzug' des Versorgungsausgleich die möglichen Folgewirkungen vor Ort hinterfragen. Gruß w.
Kaiam 27.04.2015 | 10:50
Hallo, zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass wir bereits kurz nach der Geburt eine übereinstimmende Erklärung abgegeben hatten (nach fast 14 Jahren kann man das schon mal vergessen), dass ich die Zeiten zugeordnet bekomme, soweit sie anerkannt werden können. Somit besteht da gar kein Problem mehr. Das wurde damals offensichtlich tatsächlich im Hinblick auf den Ablauf der 10 Jahre bzgl. Berücksichtigungszeit hintenangestellt. Es wird demnach mit dem jetzigen Antrag erst abschließend geklärt. Aus der Beschäftigungssituation sollte sich dann eine Anerkennung ergeben, so dass ich die Wartezeit erreiche. (Wäre nämlich schade gewesen, wenn Kindererziehungszeiten und vor allem auch der lange Zivildienst einfach verfallen würden) Die Anerkennung der geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigungen wird zudem nicht in vollem Umfang auf die Wartezeit angerechnet, so dass sich die Diskrepanz auch dort erklärt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026