Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDie Kindererziehungszeiten werden grds. bei der Mutter angerechnet. Nur durch eine Übertragung mit einer gemeinsamen Erklärung oder durch alleinige/überwiegende Erziehung durch den Vater können diese Zeiten auch bei Ihnen angerechnet werden.
Bei der Anerkennung der Kindererziehungszeiten in Ihrem Rentenkonto sollte im Rentenkonto Ihrer Ehefrau der Zeitraum als auf Sie übertragen dokumentiert sein.
Im Vordruck V805 sollte dann der Zeitraum aufgeführt werden, in dem das Kind durch Sie erzogen wurde.
Eine Klärung in einer Beratungsstelle ist daher sinnvoll.
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