Hallo Christel,
wir gehen davon aus, dass bisher noch nicht über die Zuordnung des Kindes in Form eines Bescheides vom zuständigen Rentenversicherungsträger entschieden worden ist.
Die Kindererziehungszeiten können grds. auch in das Rentenversicherungskonto des Vaters zugeordnet werden, wenn der Vater die Kinder überwiegend erzogen hat und die Mutter dies bestätigt. Sie haben die Möglichkeit bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe den Antrag auf Kindererziehungszeiten aufnehmen zu lassen.