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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten Väter

von christel rübhausen05.01.2016 | 12:02
1797 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kind geboren 1988,mutter versichert Versorgungswerk,Vater versichert bei deutsche Rentenversicherung Rheinland.Kann der Vater die mütterrente zugesprochen bekommen,da sie der Mutter im Versorgungswerk nichts nutzen. Vater hat während der Zeit ca.30 std,pro Woche gearbeitet,Mutter selbsständig 45-55 std. pro Woche.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christel,

wir gehen davon aus, dass bisher noch nicht über die Zuordnung des Kindes in Form eines Bescheides vom zuständigen Rentenversicherungsträger entschieden worden ist.

Die Kindererziehungszeiten können grds. auch in das Rentenversicherungskonto des Vaters zugeordnet werden, wenn der Vater die Kinder überwiegend erzogen hat und die Mutter dies bestätigt. Sie haben die Möglichkeit bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe den Antrag auf Kindererziehungszeiten aufnehmen zu lassen.

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14 Antworten

trewam 05.01.2016 | 14:00
Bei der Zuordnung ist die Frage, wem die Kindererziehungszeiten mehr nützen, vollkommen irrelevant. Sofern keine entsprechende Erklärung, zukunftsorientiert, abgegeben wurde, ist die überwiegende Erziehung maßgebend. Da der Vater weniger gearbeitet hat als die Mutter, hat er nach objektiven Gesichtspunkten auch die Kinder in dem Zeitraum überwiegend erzogen. Aber wie gesagt: Welche Auswirkung dies hat, ist bei der Frage der Zuordnung ohne Bedeutung.
Gackiam 05.01.2016 | 14:43
NEIN, Mütterrente gibt es nur für Mütter. Das ist aber ein Vater!
???am 05.01.2016 | 16:39
"Da der Vater weniger gearbeitet hat als die Mutter, hat er nach objektiven Gesichtspunkten auch die Kinder in dem Zeitraum überwiegend erzogen." Sie müssen jedoch damit rechnen, dass die DRV Nachweise für Ihre Angaben verlangt.
KSCam 05.01.2016 | 17:32
1) Im Versorgungswerk mag es zwar keine Kindererziehungszeiten geben - aber dann könnte die Mutter sich die Kinder in der gesetzlichen RV anrechnen lassen. 2) Dem Vater könnten die Kinder dann angerechnet werden, wenn er sie überwiegend erzogen hat. Das kann - bei den geschilderten Arbeitszeiten - so sein, muss es aber nicht. Das müsste ggfls. geltend gemacht und dann von der DRV geprüft werden. Rein theoretisch könnte bei den geschilderten Arbeitszeiten der Mann noch eine tägliche Pendelstrecke von 3-4 Stunden gehabt haben und die Mutter Ihre Versogungswerstätigkeit (teilweise) daheim erledigt haben. Dann sähe es mit der überwiegenden Erziehung nicht mehr so eindeutig aus. Hängt letztlich vom Einzelfall ab.
W*lfgangam 05.01.2016 | 20:59
Zitat von KSC anzeigen
Hallo KSC, war kurzzeitig möglich, ist seit dem 01.07.2014 aber wieder auf den alten/sogar einen 'verschärften' Rechtsstand zurückgeführt worden. Tipp an christel rübhausen: einfach Erziehungszeiten für den Vater bei der DRV beantragen. So wie Sie es schildern, ist die Anerkennung beim ihm nicht aussichtslos - ob es ihm 'was bringt' wissen Sie ja gar nicht, hängt von seinen erzielten Verdiensten in dieser Zeit/den ersten 2 Jahren ab. Ist sein Einkommen zu hoch gewesen, hat er zwar die Anerkennung, aber keinen Cent mehr Rente - in der nächsten Beratungsstelle 'vorprüfen' lassen, bevor Sie mich einem Dutzend Vordrucken/Rückfragen rumschlagen. Gruß w.
Batrixam 06.01.2016 | 12:53
1) Im Versorgungswerk mag es zwar keine Kindererziehungszeiten geben - aber dann könnte die Mutter sich die Kinder in der gesetzlichen RV anrechnen lassen.
Hallo KSC, war kurzzeitig möglich, ist seit dem 01.07.2014 aber wieder auf den alten/sogar einen 'verschärften' Rechtsstand zurückgeführt worden.
hallo W*lfgang, dies gilt nur für Beamte/Beamtinnen, die seit dem 01.07.2014 die Kindererziehungszeiten nicht mehr angerechnet bekommen können, da die Zuschläge in der Beamtenversorgung als mit der Kindererziehungszeit gleichwertig gelten. Versorgungsständler erhalten die Kindererziehungszeiten nach wie vor, sofern es in der berufsständischen Versorgung keine Anrechnung für Kindererziehung gibt.
Gackiam 06.01.2016 | 15:06
Welcher üble Schelm hat meinen Beitrag, den ich rentenwissenschaftlich zu diesem Thema gestern beigesteuert habe, gelöscht?
Oberschullehreram 06.01.2016 | 15:11
ich war das. Die Orthografie hat mir nicht gefallen.
Gackiam 06.01.2016 | 16:39
Derjenige, der wieder meinen rentenwissenschaftlichen Beitrag gelöscht, soll schrecklichen Dünnschiss kriegen und kein Klopapier bekommen! Es ist unerhört, wie mit meinen wertvollen Anmerkungen und Tipps hier verfahren wird! Protest!
Dr. Göbelam 06.01.2016 | 17:49
Das sind SIE, die hinter den Experten wandeln! SIE löschen auch meine Beiträge immer, weil ich vor der bevorstehenden Einheitsrente warne. Mich haben SIE sogar mit Diarrhoe in einer Auskunft verseucht und ich habe nichts dafür bekommen, nicht mal eine Ersatzzeit! Geben Sie gut auf sich Acht, damit Sie nicht IHNEN in die Hände fallen. DIE beobachten Sie aus dem Fernseher heraus und aus den Webcams von Ihren Computern und Handys!
Hezakilam 06.01.2016 | 18:53
Zitat von Dr. Göbel anzeigen
Derjenige, der wieder meinen rentenwissenschaftlichen Beitrag gelöscht, soll schrecklichen Dünnschiss kriegen und kein Klopapier bekommen! Es ist unerhört, wie mit meinen wertvollen Anmerkungen und Tipps hier verfahren wird! Protest!
Das sind SIE, die hinter den Experten wandeln! SIE löschen auch meine Beiträge immer, weil ich vor der bevorstehenden Einheitsrente warne. Mich haben SIE sogar mit Diarrhoe in einer Auskunft verseucht und ich habe nichts dafür bekommen, nicht mal eine Ersatzzeit! Geben Sie gut auf sich Acht, damit Sie nicht IHNEN in die Hände fallen. DIE beobachten Sie aus dem Fernseher heraus und aus den Webcams von Ihren Computern und Handys!
Sie sind ja wirklich Deutschlands Dümmster! Der meiste Diarrhoe dürfte sich bei ihnen dort befinden, wo alle anderen ihr Hirn haben. Vermutlich haben SIE ihnen da hineingeschi...n.
Dr. Göbelam 06.01.2016 | 19:06
Zitat von Hezakil anzeigen
Das sind SIE, die hinter den Experten wandeln! SIE löschen auch meine Beiträge immer, weil ich vor der bevorstehenden Einheitsrente warne. Mich haben SIE sogar mit Diarrhoe in einer Auskunft verseucht und ich habe nichts dafür bekommen, nicht mal eine Ersatzzeit! Geben Sie gut auf sich Acht, damit Sie nicht IHNEN in die Hände fallen. DIE beobachten Sie aus dem Fernseher heraus und aus den Webcams von Ihren Computern und Handys!
Sie sind ja wirklich Deutschlands Dümmster! Der meiste Diarrhoe dürfte sich bei ihnen dort befinden, wo alle anderen ihr Hirn haben. Vermutlich haben SIE ihnen da hineingeschi...n.
Das wird Sie teuer zu stehen kommen. Ich werde Sie verklagen bis zum geht nicht mehr! Der Staatsanwalt wird Ihnen schreiben!
Gackiam 06.01.2016 | 19:28
Meine rentenwissenschaftlichen Beiträge will ich zurück!
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