Hallo Tom,
wir schließen uns dem Beitrag von Uuuiii an. Sofern Eltern Ihr Kind gemeinsam erzogen haben und eine gemeinsame Erklärung nicht abgegeben wurde, erhält der Elternteil die Kindererziehungszeiten, der das Kind - objektiv betrachtet - überwiegend erzogen hat. Nach Ihrer Schilderung (nicht zuhause, Vollzeit gearbeitet) werden die Kindererziehungszeiten der Mutter zugeordnet.
Im Rahmen eines Versorgungsausgleichs werden alle Zeiten vor dem Ende der Ehezeit geklärt, also auch davor liegende Kindererziehungszeiten. Es geht somit keiner "leer" aus.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung