Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Trekker,
Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten können für denselben Zeitraum jeweils nur einem Elternteil zugeordnet werden.
Bei gemeinsamer Erziehung des Kindes durch
beide Elternteile werden die Erziehungszeiten dem Elternteil zugeordnet, der das Kind überwiegend erzieht. Bei der Antragstellung bestätigt der beteiligte Elternteil durch Unterschrift, dass die Erziehungszeiten dem überwiegend Erziehenden verbindlich zugeordnet werden können.
Einmal durch Erklärung zugeordnete Erziehungszeiten können von den Eltern grundsätzlich nicht verändert werden. Eine Ausnahme würde vorliegen, sofern Sie die Kinder überwiegend erzogen hätten.
Durch die Kindererziehungszeiten ist in Ihrem Fall die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren auf eine Witwen- oder Witwerrente erfüllt. Diese müssen Sie beantragen.
Bekam Ihr verstorbene Frau noch keine eigene Rente, beginnt Ihre Witwerrente bereits mit dem Todestag.
Alle Hinterbliebenenrenten werden rückwirkend für bis zu zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat gezahlt. Für die auf den Sterbemonat folgenden drei Kalendermonate, auch „Sterbevierteljahr“ genannt, erhalten Sie die Witwenrente in voller Höhe der Versichertenrente unabhängig von Ihrem eigenen Einkommen. Danach werden weitere Einkünfte neben Ihrer Hinterbliebenenrente oberhalb eines bestimmten Freibetrags zu 40 Prozent auf Ihre gesetzliche Hinterbliebenenrente angerechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Über eine evtl. mögliche Witwerrente vielleicht?? Aber die wäre vielleicht trotz vier Kindern nicht hoch genug, um nicht von der eigenen (hierfür dann zu hohen) Rente wieder 'aufgefressen' zu werden? Und irgendwann läuft auch die Frist ab, diese beantragen zu können... Vielleicht weiß @W°lfgang dazu ja noch mehr...?Ich bin bereits im Ruhestand. Leider ist meine Frau, die Mutter unserer 4 Kinder, vor einem Jahr verstorben. Nun frage ich mich, ob ich zumindest einen Teil der Kindererziehungszeiten übernehmen kann.Hallo Trekker, Nein! KEZ/BÜZ können grundsätzlich nur einem Elternteil bei erstmaliger Antragsstellung zur Feststellung dieser Zeiten im Rentenkonto verbucht werden - UND, Sie werden bereits bei diesem Antrag unterschrieben haben, dass diese Zeiten - wie von Ihrer Frau beantragt - im Rentenkonto Ihrer Frau anzurechnen sind. Ein nachträglicher Wechsel diese Zeiten - hmm, jetzt ist das für mich wertvoller/morgen ist es wieder anders - geht gar nicht. Ausnahme: Sie können nachweisen, dass Sie die Kindererziehung allein/überwiegend vollzogen haben ...für Papi in Vollbeschäftigung sicher schier unmöglich - und die damalige 'Einverständniserklärung' müssten Sie auch noch erklären ;-) Gruß w.
Wenn die Frau schon eine Rente bezogen hat, die insbesondere auf den Zeiten der Kindererziehung beruhte, wie kann man denn dann auf die Idee kommen, diese Zeiten nach ihrem Tode auf sich übertragen zu lassen? Da fehlen einem einfach nur noch die Worte und man kann nur verständnislos den Kopf schütteln....Datenlage _viel_ zu dünn, um dazu noch etwas mehr sagen zu können. Gefühlt sind alle Kinder bereits älter als 10 Jahre/vielleicht alle vor 1992 geboren /komplett bis BÜZ10J im Konto der Mutter gespeichert ...da ist kein 'Umtausch' wg. Blick auf Witwerrente möglich. Zudem: > Ich bin bereits im Ruhestand. Beamter? ...na dann, mit rechtskräftigem Versorgungsbescheid zu seinen ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten ;-)Du hast sehr gut aufgepasst. All Deine Vermutungen stimmen und, ja meine Erwartungshaltung ist bei 0,0.. Ich bin tatsächlich Ruhestandsbeamter, meine Frau bekam eine kleine Rente über ca. 500 €, die sich hauptsächlich aus KEZ resultierte. Die Witwerrente wurde aufgrund meiner Einkünfte (Pension und Mieteinkünfte) zu Null gekürzt. Auf die Idee bin ich nur gekommen, weil ich hörte, dass Beamte, die infolge DU nicht die volle Pension bekommen, mit den KEZ ihre versorgungsrechtlichen Jahre bis zum maximalen aufbessern könnten. Hier habe ich nachgefragt, weil ihr mir sehr gut informiert erscheint und weil rentenrechtliche Dinge oftmals auch beim Versorgungsrecht berücksichtigt werden. In einer ähnlich gelagerten Info habe ich erst kürzlich von einem befreundeten Frühpensionär erfahren, dass ihm die Jahre vor dem 17. Lebensjahr nachträglich beim Versorgungsdienstalter anerkannt wurden. Bei mir war das nicht möglich, weil ich Bundesbeamter war, aber sein klammes Bundesland hat ihm die Pension unaufgefordert aufgestockt.
Wenn die Frau schon eine Rente bezogen hat, die insbesondere auf den Zeiten der Kindererziehung beruhte, wie kann man denn dann auf die Idee kom Da fehlen einem einfach nur noch die Worte und man kann nur verständnislos den Kopf schütteln.Jaaaaaaaaaa, so ist es. Ich finde es zudem ganz einfach nur peinlich ( sehr milde formuliert)
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