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kindergeld

von Keller H.12.10.2007 | 07:51
1229 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Mein Sohn hat bis August die Kaufmänische Schule besucht und mit Abitur abgeschloßen.Ergeht ende Nov. für 1 Jahr nach Ausralien Werk an Trevel über eine Agentur um auch die Sprache zu verbessern.Ihm wurde ab 1.10.2007 das kindergeld gestrichen ,ist das rechtens ,oder hat er anspruch,das Kindergeld weiter zu bekommen er ist 21 Jahre alt Vielen Dank Für eine Antwort

3 Antworten

zam 12.10.2007 | 08:05
Also zunächstmal ist das hier ein Forum der Altersvorsorge, Ihr Anliegen also eigentlich Fehl am Platz. Ich antworte Ihnen aber dennoch, da ich die "Kindergeld-Broschüre 2007" zur Hand habe: Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden. Wer im Ausland wohnt und in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann Kindergeld als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten, wenn er in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit steht. Die Kindergeldzahlung endet spätestens mit dem Ende des Schuljahres bzw. bei Kindern in betrieblicher Ausbildung oder im Studium mit dem Monat, in dem das Kind vom Gesamtergebnis der Prüfung offiziell schriftlich unterrichtet worden ist, auch wenn der Ausbildungsvertrag für längere Zeit abgeschlossen war oder das Kind nach der Abschlussprüfung an der (Fach-) Hochschule noch immatrikuliert bleibt. Kindergeld wird auch für ein über 18 Jahre altes Kind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland oder einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger (Arbeitsgemeinschaft/Kommune) als Arbeitsuchender gemeldet ist.
R t Bam 12.10.2007 | 10:47
Hallo z, na das ist doch mal ne Antwort!Wenn sie auch nicht hier hin gehört weil das ist ja ein Forum der Retneversicherung.Das springt doch echt mal jemand über den Schatten seiner Vorschriften.Guter Deutscher sag ich da.
___am 12.10.2007 | 22:07
Ich nehme mal schlicht an, das Ding nennt sich "Work and Travel". Ein solches Programm dürfte eher Vergnügungssteuerpflichtig sein als einen Anspruch auf Kindergeld begründen. Allerdings: Dieses Forum ist für Ihre Frage thematisch nicht zuständig. Wenden Sie sich an die Kindergeldkasse. Notfalls hilft auch http://www.ausmag.de/australien-faq/1_34_de.html oder http://www.ausmag.de/australien-faq/10_84_de.html
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