Hallo mama30,
bitte setzen Sie sich zunächst mit der Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers, der Ihnen das Kinderheilverfahren bewilligt hat, in Verbindung. Die Sachbearbeitung wird mit Ihnen das weitere Verfahren absprechen und im Falle eines Abbruches auch entscheiden, inwieweit weitere Maßnahmen für Ihren Sohn in Betracht kommen.