Der Grundsatz lautet, dass der das Kindergeld erhält auch die Kinderzulage erhält. Sie können aber jährlich eine übereinstimmende Erklärung abgeben wer denn die Kinderzulage erhalten soll. Diese ist dem Zulagenamt vorzulegen.
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Der Grundsatz lautet, dass der das Kindergeld erhält auch die Kinderzulage erhält. Sie können aber jährlich eine übereinstimmende Erklärung abgeben wer denn die Kinderzulage erhalten soll. Diese ist dem Zulagenamt vorzulegen.
Ups! Das "nicht verheiratete" habe ich überlesen. Jetzt hat "Rese" recht. Als Nichtverheiratete können Sie natürlich nicht gemeinsam veranlagt werden. Die Zualge erhält der, der das Kindergeld erhält.
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