Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenVon beiden Meinungen ist Antwort a) die richtige: Wenn man mindestens einmal im Jahr Kindergeld erhält, steht die ungekürzte Zulage für das ganze Jahr zu. Erforderlich dafür ist allerdings, dass sich die Eltern untereinander einig sind, wer diese Zulage erhalten soll und dass der erforderliche Eigenbeitrag geleistet wird.
Niedergeschrieben sind die Regeln zur Riesterrente in den §§ 81 ff. des Einkommensteuergesetzes, wobei auch vieles in Dienstanweisungen niedergeschrieben ist
Einen Link haben wir leider nicht. Gemeint sind die Kommentierungen der Gesetze und die Auslegungen der Behörden, wie z.B. die BMF-Schreiben. Weitergehende Informationen hierzu finden Sie vielleicht unter www.bundesfinanzministerium.de
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