Früher gab es einen Kinderzuschuss (§270 SGB VI, für Rentner, die vor 1992 schon Rente erhielten). Dann gibt es den Kinderzuschlag bei Hinterbliebenrenten nach neuem Recht. Für Sie, als TEM-RT gibt es diesbezüglich leider nichts. D.h. Sie müssen von der RT leben und entweder vom Erspartem leben oder ein wenig hinzuverdienen!