Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenWenn Sie ein Kind bis zum 3. Lebensjahr erziehen, erhöht sich Ihre Witwenrente um einen Zuschlag. Dieser beginnt mit dem 4. Kalendermonat nach dem Tod Ihres Ehepartners. Überschreitet Ihre Witwenrente zusammen mit dem Zuschlag eine volle Monatsrente des Verstorbenen, wird der Zuschlag begrenzt. Bei der gr. WWRT erhalten Sie für das erste Kind
(3 Jahre erzogen) 54,39 und für jedes weitere Kind 27,20 EUR. Der Zuschlag wird solange gezahlt, wie die WWRT läuft.
Der Zuschuss wird gekürzt, wenn der Tod in den ersten 3 Jahren eintritt. Den höchsten Zuschuss, gibt es, wenn die Kinder mindestens schon 3 Jahre alt sind, wenn der Ehepartner stirbt!
"W*lfgang" hat recht, es gibt immer für das erste Kind 54,39 und jedes weitere Kind 27,20 EUR Zuschlag, auch wenn der Verstorbene in den ersten 3 Jahren des Kindes stirbt!
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